Schlagwort -Kochmesser

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Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“
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Abmahnung Sammelstelle: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG “Kochmesser“ (Taiwan)
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Abmahnung eBay irreführende Werbung
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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Messern mit der geographischen Herkunftsbezeichnung „Switzerland“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Bezeichnung „Switzerland“ 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sammelstelle: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG informiert.

 

Die Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KGH mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung für ein „japanisches Kochmesser aus Taiwan“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG “Kochmesser“ (Taiwan)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “japanisches Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (in Taiwan gefertigt)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung eBay irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Werbeaussagen im Zusammenhang mit Kochmessern

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird.

Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

Problemlage

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen immer öfter Kochmesser mit Keramikklinge, die insbesondere in Asien produziert in hierzulande über das Internet vertrieben werden. Beworben werden diese Messer meistens mit bestimmten Vorzügen gegenüber traditionellen Stahlmessern, etwa der Schärfe oder der Glätte der Klinge (vgl. auch unseren Artikel vom 02.11.2010), Mehr erfahren

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Japanisches Kochmesser”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.