Schlagwort -Werbung mit Selbstverständlichkeiten

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: CE geprüft
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Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsfristen und unlautere Werbung
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Abmahnung Stefan Braun
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Abmahnung Amazon: Fehlerhafte AGB & irreführende Werbung
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Abmahnung Desk Trade UG
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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Original“)
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Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung
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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung
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BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens
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OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig
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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
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Abmahnung ebay: 40€ Klausel, Grundpreis, AGB und Werbung mit Selbstverständlichkeiten
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Abmahnung Joachim Hellebrandt: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Irreführend

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: CE geprüft

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen Rakuten-Händler wegen angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
  • Begründung: angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten („…CE geprüft“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Rakuten
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsfristen und unlautere Werbung

Frau Claudia Morgan hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidrigen Angaben zur Widerrufsfrist, unlauterer Werbung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: 
    • Angabe von unterschiedlichen Fristen zur Dauer des Widerrufs
    • fehlende Textilkennzeichnung
    • irreführende Werbung mit der Aussage „versicherter Versand“
    • Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit der Aussage „Lizenzprodukte“
    • fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrags
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 20.000€
  • geforderter Zahlbetrag: 984,60 €

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Abmahnung Stefan Braun

Herr Stefan Braun hat einen Amazon-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Stefan Braun
  • Begründung: 
    • fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten („24 Monate Gewährleistung“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Amazon: Fehlerhafte AGB & irreführende Werbung

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlerhaft sein sollen.

Außerdem werbe er irreführend mit der Aussage „24 Monate Gewährleistung“ (Werbung mit Selbstverständlichkeit)..

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Abmahnung Desk Trade UG

Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen ebay-Händler wegen angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
  • Begründung: Werbung mit der Aussage „Original“ beim Vertrieb von Uhren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Original“)

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Vertrieb von Uhren mit Selbstverständlichkeiten werben soll.

So benutze er die Angabe „Original“ bei gleichzeitiger Angabe des Markennamens der Uhr .

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Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen ebay-Händler wegen mehreren wettbewerbsrechtlichen Vergehen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Irreführende Werbung (Gold, Silber)
    • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • unzureichende Angaben zur Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung

Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich mehrfach fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung und unlauteren Werbemethoden abgemahnt.

Er werbe irreführend mit den Aussagen „Gold“ und „Silber“, werbe mit Selbstverständlichkeiten und die Angaben zur Garantie seien unvollständig.

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BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Häufig Abgrenzungsschwierigkeiten
  • BGH schafft Klarheit
  • Worum ging es konkret?
  • Platzierung der Werbeaussage ist maßgeblich
  • „Selbstverständlich“ kann Zauberwort sein
  • Fazit

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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler der über ebay u.a. Tischventilatoren verkauft wegen angeblich irreführender Nutzung des CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Die Werbung mit dem CE-Zeichen sei irreführend, da sie eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig

Im Online-Handel wird es aufgrund der stetig steigenden Zahl konkurrierender Anbieter immer wichtiger, die eigenen Produkte nicht nur hinsichtlich ihrer qualitativen Eigenschaften zu bewerben, sondern auch spezielle Vorzüge im Bereich der Kundenbetreuung und im Service anzupreisen.

Dabei wird oft auf sogenannte „Selbstverständlichkeiten“ zurückgegriffen, die scheinbare zusätzliche Dienste oder Gefälligkeiten des Anbieters verdeutlichen sollen, sich in Wirklichkeit aber aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen ergeben und somit ohnehin von jedem Online-Händler zwingend zu beachten sind. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Werben mit solchen Selbstverständlichkeiten aber nicht selten unzulässig.

In seiner Entscheidung vom 09.09.2013 statuierte das OLG München nun, dass die die Ausweisung eines Produkts mit der Selbstverständlichkeit „24 Monate Gewährleistung“ auf der Website eines Online-Händlers eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn diese so hervorgehoben wird, dass sie aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers als Besonderheit des betreffenden Angebots aufgefasst werden muss.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen auf der Verkaufsplattform ebay vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten

 

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Abmahnung ebay: 40€ Klausel, Grundpreis, AGB und Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • fehlerhafte AGB

 

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Abmahnung Joachim Hellebrandt: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma RB Markenuhren24, Joachim Hellebrandt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: RB Markenuhren24, Joachim Hellebrandt
Begründung:

angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Uhren durch die Verwendung eines falschen UVP´s

angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 9.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Irreführend

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Irreführende Werbung mit einem falschen UVP

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.