Archiv -August 2013

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Abmahnung Sammelstelle: Ingo Massalski
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Abmahnung quarz Automotive, Sven Jürisch
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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung & 40€-Klausel
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Abmahnung Sammelstelle: Mittlere Nennlebensdauer
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Abmahnung Renate Herrmann
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Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Telekom, Amazon, Groupon, Brüssel, falsche Online-Shops & Google Ingress
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Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz
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Shisha-Café: Darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten
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Abmhnung Sammelstelle: Kochmesser.de
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Neuware, obwohl Originalkarton fehlt oder beschädigt ist ?
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund
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Energieverbrauchskennzeichnung: Leuchten bis zum 01.03.2014 nachlabeln ?
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Abmahnung Sammelstelle: „5 Jahre Garantie“
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Abmahnung Sammelstelle: Michal Piotr Konatowski e.K.

Abmahnung Sammelstelle: Ingo Massalski

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung des Herrn Ingo Massalski erfahren.

 

Herr Ingo Massalski rügt in seiner Abmahnung angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten sowie die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer räumlicher Nähe zumn Endpreis 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung quarz Automotive, Sven Jürisch

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma quarz Automotive, Sven Jürisch wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zur sog. 40€-Klausel vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: quarz Automotive, Sven Jürisch
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich fehlerhafte bzw. veraltete Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung & 40€-Klausel

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung und wegen fehlerhafter Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte weil veraltete Widerrufsbelehrung
  • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40€-Klausel)

 

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Abmahnung Sammelstelle: Mittlere Nennlebensdauer

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. vertreten durch die Kanzlei Sandhage Kenntnis genommen.

 

Die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. bemängelt in dieser Abmahnung fehlende Pflichtangaben rund um die Themaikt Energieeffizienzklasse.

 

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Abmahnung Renate Herrmann

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Renate Herrmann wegen einem angeblich fehlerhaften Impressum und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Renate Herrmann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhaftes Impressum (fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

 

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Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Amazon-Händler wegen eines angelich fehlerhaften Impressum und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten hat.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhaftes Impressum
  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung 

 

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Links der Woche: Telekom, Amazon, Groupon, Brüssel, falsche Online-Shops & Google Ingress

Sonne, hohe Luftfeuchtigkeit, Blitz und Donner und dann auch noch unsere Links der Woche.

Was für ein Sommer 😉

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 32  (05.08. – 09.08.2013):  

 

  • 🙂 Deutsche Telekom: Mehr Kunden, mehr Umsatz, mehr…
  • 🙁 Amazon: Schlampt bei der Kennwortabfrage, mehr…
  • 🙂 Schnäppchen-Portal Groupon: neue Chefs, neue Hoffnung, mehr…
  • 🙁 Brüssel: Bis zu 774 Prozent Preisunterschied bei EU-Handytarifen, mehr…
  • 🙁 Internet-Shopper: Mit falschen Onlineshops betrogen, mehr…
  • 😐 Googles GPS-Spiel Ingress: Werbung an virtuellen Spielorten, mehr…

Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde an einen Amazon-Händler gerichtete Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Der Verkaufspreis eines Buches liegt unter dem vom Verlag festgelegten Verkaufspreis 

 

 

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Shisha-Café: Darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.

Das Rauchen in Gaststätten und Cafés ist durch das Nichtraucherschutzgesetz NRW in seiner seit dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung strikt verboten. Die Stadt Marl wies die Betreiberin eines Shisha-Cafés – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes – darauf hin, hierunter falle auch der tabakfreie Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen. Halte die Betreiberin ihr entsprechendes Angebot weiterhin aufrecht, müsse sie bei jedem Verstoß mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Da die Betreiberin dieses Risiko nicht in Kauf nehmen wollte, klagte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf die Feststellung, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf ihr Geschäftsmodell keine Anwendung finde. Zugleich beantragte sie beim Gericht eine vorläufige Regelung, um das Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage beibehalten zu können

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Abmhnung Sammelstelle: Kochmesser.de

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma kochmesser.de Import GmbH & Co KG vertreten durch die Kanzlei Schleinkofer vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung wird die angelich irreführende Werbung (geografische Herkunfstangabe) mit dem Begriff „Switzerland“ beim Verkauf von Messersets gerüft.

 

 

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Neuware, obwohl Originalkarton fehlt oder beschädigt ist ?

Die Wettbewerbszentrale hat über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Essen vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 zur Gewährleistungseinschränkung für nicht gebrauchte „B-Ware“ berichtet, das sie gegen einen Onlinehändler für Unterhaltungselektronik erwirkt hatte.

 

 

Die News der Wettbewerbszentrale ist vielfach aufgenommen und kommentiert worden, da der Begriff der gebrauchten Ware durch das LG Essen und damit die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wohl erstmals allgemein präzisiert worden sind.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Ein Onlinehändler hat in seinen AGB gebrauchte Ware wie folgt definiert:

Als B-Ware werden Verkaufsartikel bezeichnet, die nicht mehr original verpackt sind bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte. Ebenfalls gehören hierzu Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurden … Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Artikel einer eingeschränkten Gewährleistung von einem Jahr unterliegen….

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Dortmund zur Kenntnis gebracht.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln und fehlerhafte Passagen in der Widerrufsbelehrung bemängelt.

 

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Energieverbrauchskennzeichnung: Leuchten bis zum 01.03.2014 nachlabeln ?

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten gilt ab dem 01.03.2014, vgl. Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 874/2012.

Die IT-Recht Kanzlei hat das Umweltbundesamt in dem Zusammenhang befragt, ob ab dem 01.03.2014 alle Leuchten (also auch Lagerware) oder nur ab dem 01.03.2014 (neu) in den Verkehr gebrachte Leuchten im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012 kennzeichnungspflichtig sind

 

 

Antwort des Umweltbundesamts (vom 05.08.2013):

„Sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeswirtschaftsministerium beantworten diese Frage in dem Sinn, dass die Anforderungen jeweils ab dem Tag des Inverkehrbringens gelten. Ein „Nachlabeln“ von bereits in Verkehr gebrachten Produkten wurde nicht diskutiert und ist auch in allen anderen delegierten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung nicht vorgesehen. Gleichwohl ist der Bezug zum Inverkehrbringen in der Verordnung (EU) Nr. 874/2012 für die Leuchten nicht klar erkennbar.

Die EU-Kommission begründet Ihre Auffassung mit den beiden folgenden Argumenten…

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Abmahnung Sammelstelle: „5 Jahre Garantie“

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten.

 

 

In der Abmahnung werden ungenügende Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“) gerügt.

 

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Abmahnung Sammelstelle: Michal Piotr Konatowski e.K.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. vertreten durch die Kanzlei Sandhage vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlende Pflichtangaben ( wie z.B. Lichtstrom, Energieeffizienzklasse, Nennlebensdauer) beim Vertrieb von Lampen gerügt. 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.