Archiv -August 2013

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Abmahnung Onlineshop: Widerrufsfrist, Gewährleistung und Gefahrenübergang
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Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
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Abmahnung Sammelstelle: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich
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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen
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Abmahnung Sammelstelle: „Testurteil sehr gut“
6
Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce
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Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH
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Abmahnung Sammelstelle: Fabian Gründel
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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig
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Links der Woche: Hacker auf Twitter, wer war online, Fachkräfte Balz, Tablets vor Notebooks
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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer
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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien
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Abmahnung ebay: Nicht autorisierter Online-Vertrieb

Abmahnung Onlineshop: Widerrufsfrist, Gewährleistung und Gefahrenübergang

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist, dem Gefahrübergang, der Gewährleistung und mehr abgemahnt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • Angaben zum Gefahrübergang
  • Angaben zur Widerrufsfrist
  • Angaben zur Gewährleistung
  • Angaben zum Gerichtsstand

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich.

Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen. Der deutsche Verbraucher muss sich künftig also nicht mehr damit auseinandersetzen, wie es um die verbraucherschützenden Vorschriften in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat bestellt ist, bevor er dort seinen Kauf tätigt. Umgekehrt wird es für die Unternehmer künftig wesentlich einfacher, auch im europäischen Ausland ihre Waren rechtssicher anbieten zu können.

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Abmahnung Sammelstelle: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich verteten durch die Kanzlei Maurer & Kollegen vorgelegt

 

Die Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich rügt in Ihrer Abmahnung die angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Planzen.

 

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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

Quelle: PM des Bundeskartellamts

Abmahnung Sammelstelle: „Testurteil sehr gut“

Wir haben eine weitere Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. für unsere Abmahnung Sammelstelle erhalten.

 

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, der diese Abmahnung selbst ausspricht bemängelt eine angeblich irreführende Werbung mit einem Testurteil („Testurteil sehr gut“).

 

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Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce

Was sind die relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen? Wie haben sich diese kurz-, mittel- und langfristig entwickelt und welche Erkenntnisse können Sie aus diesen Entwicklungen ableiten? Das kürzlich von shopanbieter.de und Edelweiß & Berge in Kooperation mit der plentymarkets GmbH und der Shopware AG erschiene kostenlose Whitepaper „Controlling für den Erfolg – mit einfachen Werkzeugen zu mehr Gewinn im E-Commerce“ beantwortet diese Fragen prägnant und gezielt für Online-Händler.

 

 

 

Das eigene Online-Business trotz der zu erwartenden Marktbereinigungen der nächsten Jahre auf Kurs zu halten und erfolgreich am Markt aktiv zu sein, wird Kernaufgabe vieler Online-Händler sein. Hierbei ist es essentiell, die wichtigsten Kennzahlen für das eigene Business zu kennen und im Blick zu behalten. Um auch noch kurzfristig regulierend eingreifen zu können, ist eine frühzeitige und professionelle Unternehmenssteuerung unabdingbar. Darüber hinaus muss man zu jeder Zeit über die internen Geschäftsentwicklungen informiert sein.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma BVH GmbH  vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf zur Kenntnis gebracht.

 

Die BVH GmbH rügt in dieser Abmahnung angeblich irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und fehlende Angaben zur Leistungsaufnahme beim Verkauf von LED Kerzen.

 

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Abmahnung Sammelstelle: Fabian Gründel

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Fabian Gründel vertreten durch die Kanzlei Grosse Gotschick + Partner vorgelegt.

 

Herr Fabian Gründel rügt in seiner Abmahnung den angeblichen Verkauf eines Videogames ohne Altersprüfung.

 

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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig vertreten durch die Kanzlei Obladen Gaessler zur Kenntnis gebracht.

 

 

Frau Etienne Wittig rügt in dieser Abmahnung eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und angelich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern.

 

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Links der Woche: Hacker auf Twitter, wer war online, Fachkräfte Balz, Tablets vor Notebooks

Und wieder neigt sich eine arbeitsreiche Woche Ihrem Ende entgegen.

Und wieder erwartet der geneigte Leser unseres Blogs an dieser Stelle unsere Links der Woche – hier sind sie.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 34  (19.08. – 22.08.2013):  

 

  • 🙁 Hacker: Greift offenbar Zugangsdaten für Twitter ab, mehr…
  • 😐 Kaum zu glauben: Jeder Siebte in Deutschland war noch nie online, mehr…
  • 😐 Medienunternehmen in Bayern: Fordern besseren Urheberschutz, mehr…
  • 😉 Auf der Balz: Wie Familienbetriebe um Fachkräfte buhlen, mehr…
  • 🙁 Verbraucher: Mögen keine digitalen Dokumente, mehr…
  • 🙂 Consumermarkt: Erstmals mehr Tablets als Notebooks verkauft, mehr…

Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer

Für die Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer vertreten durch die Kanzlei Sandhage vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte Garantieangaben („Herstellergarantie 2 Jahre“) gerügt.

 

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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt ausdrücklich einem Dritten im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke zu verwenden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Gefahr kann sich dabei als unmittelbare, mittelbare oder auch assoziative Verwechslungsgefahr darstellen.

 

 

Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Die Herkunftsfunktion der Marke ist verletzt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise fälschllicherweise annehmen, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Dann hat sich die markenrechtliche Verwechslungsgefahr verwirklicht. Der Käufer entschied sich zum Kauf eines Produkts weil er annahm es gehöre zu der Marke, der er seit langem sein Vertrauen schenkt oder weil er schlichtweg annahm das Produkt sei dasjenige, das ihm aus der Werbung bekannt sei.

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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblich nicht autorisiertem Online-Vertrieb vorgelegt

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien durch den Online-Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Nicht autorisierter Online-Vertrieb

Ein ebay-Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien (nicht autorisierter Online-Vertrieb) 

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.