Archiv -Mai 2014

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Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Wirkungsversprechen bei Cranberry Kapseln
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Abmahnung Webshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Cranberry Kapseln
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Abmahnung IDO Verband: Speicherung des Vertragstextes auf ebay
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Abmahnung ebay: Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
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Links der Woche: Snapchat, Samsung Patent, RTL-Group´s Onlinewerbung, Gratis-Rezept-Apps & Vorratsdatenspeicherung
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Online-Widerrufsfunktion: Anleitung und Muster
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Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie
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Ebay Abmahnung: Rücksendekosten, Fristbeginn und Garantieangaben
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Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht
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Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten im Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage
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Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS
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Abmahnung WENN GmbH
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Abmahnung Webshop: Rechtsverletzung an Bildmaterial
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Abmahnung IDO Verband: Angaben zum versicherten Versand

Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Wirkungsversprechen bei Cranberry Kapseln

Die Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung abgemahnt.

Die abmahnende Apothekeninhaberin sieht in dem Verstoß eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Handlung.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: Gesundheitsbezogene Angaben und Wirkungsversprechen beim Verkauf von Cranberry Kapseln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Webshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Cranberry Kapseln

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop u.a. Cranberry Kapseln verkauft wurde wegen angeblich unzulässiger Wirkungsversprechen abgemahnt.

Der Webshop-Betreiber verstoße damit gegen die sogenannte Health Claims Verordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung IDO Verband: Speicherung des Vertragstextes auf ebay

Der IDO Verband hat eine Online-Händlerin, die über ebay Textilien verkauft wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: nicht eindeutige und damit wettbewerbswidrige Angaben darüber ob und wie der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert und zugänglich gemacht wird
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

Eine Textil-Händlerin, die Ihre Produkte über ebay verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Die Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss seien in den AGB nicht eindeutig und somit unlauter.

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Links der Woche: Snapchat, Samsung Patent, RTL-Group´s Onlinewerbung, Gratis-Rezept-Apps & Vorratsdatenspeicherung

Gratis-Rezept Apps sammeln Daten, RTL wächst mit Onlinewerbung, Samsung Patent teilweise nichtig und Snapchat muss nachbessern.

Hört sich nach einem wilden Durcheinander an, sind aber einfach unsere Links der Woche 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 19  (05.05. – 09.05.2014):  

  • 🙂 Snapchat: Muss Datenschutz und Sicherheit verbessernmehr…
  • 😐 Samsung vs. Apple: Bundespatentgericht erklärt Samsung-Patent teilweise für nichtig, mehr…
  • 😉 RTL-Group: Mit starkem Wachstum bei Onlinewerbung, mehr…
  • 🙁 Verbraucherschützer: Gratis-Rezept-Apps sammeln gerne Daten, mehr…
  • 😐 Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurückmehr…
  • 🙂 Amazon: Schaltet WorkSpaces in Europa freimehr…

 

Online-Widerrufsfunktion: Anleitung und Muster

Zum 13.06.2014 treten die neuen Vorschriften zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz in Kraft und ändern abermals die Rechtslage.

Neben der Pflicht zur Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars gibt das Gesetz Online-Händlern ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten.

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.

Zu finden ist diese unter https://www.widerrufsbelehrung-2014.de/muster-widerrufsformular .

Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie

Ein ebay-Händler wurde vom IDO-Verband wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Transportkosten, dem Widerruf und der Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zum Widerruf
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
    • fehlerhafte Angaben zur Garantie
    • wettbewerbswidrige Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Ebay Abmahnung: Rücksendekosten, Fristbeginn und Garantieangaben

Ein Ebay-Händler hat wegen angeblich falscher Angaben zu den Rücksendekosten, dem Fristbeginn des Widerrufs und den Angaben zur Garantie eine Abmahnung erhalten.

Der Händler verhalte sich somit in mehreren Punkten unlauter und wettbewerbswidrig.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte

Die Firma DayMen US hat einen Onlinehändler wegen einem angeblichen Verstoß gegen Patentrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte durch den Verkauf ähnlicher Kamerastative (gorillapod)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay,Amazon, Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht

Ein Online-Händler, der seine Produkte über ebay, Amazon und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte abgemahnt.

Der Händler vertreibe Kamerastative, die gegen das Patentrecht verstoßen..

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten im Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage

Die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage. Sie soll Ihnen dabei behilflich sein, die im Hinblick auf die Angabe der Lieferzeit ab dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

Rechtlicher Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 tritt in Deutschland auch ein neuer Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  in Kraft, wonach der Unternehmer über den Termin zu informieren hat, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Danach muss der Unternehmer den Verbraucher künftig über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ werden dann nicht mehr zulässig sein, was für die beiden letztgenannten Beispiele nach herrschender Meinung aber auch heute schon gilt.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS

Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt soll das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes kürzlich schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung WENN GmbH

Die Firma WENN GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlenden Nutzungsrechten an Bildmaterial abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma WENN GmbH:

  • Abmahner: WENN GmbH
  • Begründung: angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk durch nicht autorisierte Nutzung desselben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.445 €

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Abmahnung Webshop: Rechtsverletzung an Bildmaterial

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unerlaubter Nutzung von Bildmaterial abgemahnt.

Dem Händler fehle das Nutzungsrecht an einem Lichtbildwerk.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO Verband: Angaben zum versicherten Versand

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauteren Angaben zum versicherten Versand abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: irreführende Angaben zum Transportrisiko („…versichertes DHL-Paket“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.