Archiv -September 2014

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Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten
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Abmahnung ebay: Rechtsverletzung an einer Marke
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Pflichtinformationen
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Abmahnung ebay: Mängelhaftung & Vertragstext
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Links der Woche: Uber widerspricht, Oettinger goes Digital, neue Hightech-Strategie, Zalando und die Börse
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Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht
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Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht
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Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht
9
Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014
10
Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Verstoß gegen Preisangabenverordnung
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Abmahnung Oliver Heilmann: Unwirksame Widerrufsbelehrung
13
Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei „Sofort-Kaufen“-Produkten
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Abmahnung ebay: Keine wirksame Widerurfsbelehrung
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Abmahnung IDO Verband: Veraltete Widerrufsbelehrung

Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten

Seit dem 30.11.2011 schreibt die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor.

Zweck der Verordnung ist die Energieeffizienz von Fernsehgeräten auf Dauer erheblich zu verbessern – stellt doch der Stromverbrauch von Fernsehgeräten einen erheblichen Anteil am Gesamtstrombedarf der Haushalte in der Union dar. Welche Verpflichtungen treffen Hersteller/Importeure in dem Zusammenhang? Was haben Händler bei Bewerbung ihrer Fernsehgeräte im Fernabsatzhandel oder auch im Ladengeschäft zu beachten? Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei .

Abmahnung ebay: Rechtsverletzung an einer Marke

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblichen Rechtsverletzung an einer Marke abgemahnt.

Er werbe mit dem Markennamen ohne die dafür erforderliche Autorisierung zu besitzen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO Verband: Fehlende Pflichtinformationen

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt der angeblich dem Verbraucher Pflichtinformationen vorenthält.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • Angaben zum Mängelhaftungsrecht fehlen
    • Angaben wie und ob der Vertragstext gespeichert werden seien unzureichend
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Mängelhaftung & Vertragstext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich Pflichtinformationen vorenthalte.

So fehlen Angaben zum Mängelhaftungsrecht und zur Speicherung des Vertragstextes..

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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Links der Woche: Uber widerspricht, Oettinger goes Digital, neue Hightech-Strategie, Zalando und die Börse

 

Das Wochenende steht vor der Tür und der Sommer kommt zurück.

Wie gewohnt an dieser Selle zuvor unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 36 (01.09. – 05.09.2014):

  • 😐 Uber: Legt Widerspruch gegen Verbot ein, mehr…
  • 🙂 Günther Oettinger: Soll EU-Digital-Kommissar werden, mehr…
  • 🙂 Bundeskabinett: Beschließt neue Hightech-Strategie, mehr…
  • 😐 Mobilitäts-Apps: Daimler-Tochter Moovel übernimmt MyTaxi, mehr…
  • 🙂 Onlinehändler Zalando: Plant Börsengang noch in diesem Jahr, mehr…
  • 😉 45 Millionen Deutsche: Gehen online shoppen, mehr…

Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht

Zum Anfang des letzten Jahres hat der Konzern durch die Einführung des „Besucheraktions-Pixels“ eine weitergehende Analysefunktion in Form des „Conversion Tracking“ freigegeben, die den digitalen Fußabdruck der Nutzer auch nach dem Klick auf eine Werbeanzeige verfolgt und mithin Informationen über das Verhalten auf der externen Website sammelt.

Lesen Sie mehr über die datenschutzrechtlichen Hürden bei der Verwendung des „Besucheraktions-Pixels“ von Facebook.

Inhalt

  1.  Die Einführung der Conversion-Tracking-Funktion auf Facebook
    1. Frühere Analyseoptionen auf Facebook
    2. Begriff und Funktionsweise des Conversion Tracking
    3. Vorteile des Conversion Tracking
  2. Die Rechtslage und gesetzlichen Vorgaben beim Conversion Tracking auf Facebook
    1. Die Einwilligungspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
    2. Abänderung der Datenschutzerklärung
  3. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  4. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht

Herr Thomas Russer hat einen ebay -Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Die Angaben zum Widerrufsrecht seien unzureichend und damit unlauter
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht

Ein ebay-Händler hat eine Abmahnung erhalten weil er angeblich fehlerbehaftete Angaben zum Widerrufsrecht macht.

Er verhalte sich damit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat August zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats August 2014:

  1. Markenrechtsverletzung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Irreführende Werbung
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Widerrufsfrist
  6. Gewerblichkeit (Privatverkäufer oder Händler)
  7. Angaben zum Widerrufsrecht
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Werbung mit dem CE-Zeichen
  10. Angaben zu den Widerrufsfolgen

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen.  Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial.  Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar.

Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler abgemahnt weil er gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Produkten in Fertigpackungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Oliver Heilmann: Unwirksame Widerrufsbelehrung

Herr Oliver Heilmann hat einen Mitbewerber auf ebay wegen einer angeblich unwirksamen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Oliver Heilmann
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung sei unwirksam, da veraltet (Fassung vor dem 13.06.14)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht,
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei „Sofort-Kaufen“-Produkten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil angeblich bei Produkten die er zum Sofort-Kauf anbietet keinen Grundpreis angibt.

Er verstoße dadurch gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Keine wirksame Widerurfsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich keine wirksame Widerrufsbelehrung verwendet.

Die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung sei seit dem 13.06.14. generell unwirksam.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO Verband: Veraltete Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, der angeblich eine veraltete Fassung einer Widerrufsbelehrung im Einsatz hat.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage seit dem 11.06.2014
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.