Abmahnungs-Hotline

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Abmahnung KSM GmbH
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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH
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EU-Warnsystem: Immer mehr gefährliche Produkte entdeckt
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Fehlendes Impressum auf Website: Ausreden, die garantiert nicht funktionieren
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Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert
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eBay Abmahnung 40 Euro-Klausel und Widerrufsfrist
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Abmahnung Michael Degenhardt
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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart
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Abmahnung Amor GmbH
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Abmahnung Warner Bros Entertainment
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Abmahnung svh24.de
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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung KSM GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma KSM GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: KSM GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Max Schmeling – Eine deutsche Legende“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Geto Gold Musikverlag GbR Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Geto Gold Musikverlag GbR
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Ohne Limit“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Musik-Werk “Pink – Greatest Hits So Far (Album)

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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EU-Warnsystem: Immer mehr gefährliche Produkte entdeckt

Vom Kinderwagen bis zum Kfz-Teil: In der EU sind 2010 mehr gefährliche Produkte vom Markt genommen worden als in den Vorjahren.

Die meisten Gefahrenmeldungen gingen zum Bereich „Bekleidung und Textilien“ ein, der damit Spielzeug überholte. Dank besserer Kontrollen und mehr Verantwortung der Unternehmen wurde 2010 eine Rekordzahl von 2244 unsicheren Produkten verboten, vom Markt genommen oder zurückgerufen. Die meisten Warnungen kamen aus Deutschland mit insgesamt 204 Meldungen. Das geht aus dem neuesten Jahresbericht der Kom­mission über das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) hervor.

Mehr Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung und in einem Memo.

Quelle: PM der EU-Kommission

Fehlendes Impressum auf Website: Ausreden, die garantiert nicht funktionieren

Man sollte ja davon ausgehen, dass es sich mittlerweile herumgesprochen hat: Kommerzielle Websites sind mit einem Impressum auszustatten. Ein Unternehmen, das im letzten Jahr ohne Impressum ertappt wurde, war um Ausreden nicht verlegen; die fehlenden Angaben seien ja noch eingepflegt worden, vorher sei man für den Internetauftritt überhaupt nicht verantwortlich gewesen (sondern ein auf der Website nicht genanntes Partnerunternehmen in den USA), und überhaupt sei auf der streitgegenständlichen Homepage bloße Werbung enthalten, also liege schon gar kein impressumspflichtiger Teledienst vor. Diese Verteidigung war leider – erfolglos.

Das LG Hamburg bestätigte die vorher gegen das Unternehmen ergangene einstweilige Verfügung (Urt. v. 19.10.2010, Az. 327 O 332/10), da keine einzige dieser Einlassungen auch nur im Entferntesten zur Verteidigung geeignet war.

Soweit das Impressum nachträglich eingepflegt wurde, war man schlichtweg zu spät dran, da das Impressum gem. § 5 Abs. 1 TMG „ständig“ – also von Anfang an – zur Verfügung zu stehen hat. Das War zum Zeitpunkt der einstweiligen Verfügung jedoch nicht der Fall:

Den ganzen Artikel lesen (Link)

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch das Kabinett kann die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung nun dem Bundesrat zugeleitet werden.

Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erweitert die Verbraucherinformationen und passt sie zugleich an neue Entwicklungen an, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Neben den bislang auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.

Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet. Dies hat den Vorteil, dass Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale in allen Fahrzeugklassen transparent werden.

Umfangreiche Informationen zur aktuell geltenden Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erhalten Sie hier.

Quelle: PM des BMWi

eBay Abmahnung 40 Euro-Klausel und Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Rücksendekosten (“40€-Klausel”)
Dauer der Widerrufsfrist

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Abmahnung Michael Degenhardt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Michael Degenhardt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Michael Degenhardt
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40 Euro-Klausel)
angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “New Kids Turbo”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Nach unserem Kenntnisstand ist die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart weiterhin mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zum Thema “Heilpraktiker-Zertifikate” aktiv.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung (“Heilpraktiker Zertifikat”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amor GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Amor GmbH Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke „Amor“ ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Amor GmbH
Begründung:

Markenrechtsverletzung an der Marke „Amor“

Rechtlicher Bezug: Markenrecht

 

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Abmahnung Warner Bros Entertainment

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Warner Bros Entertainment Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Warner Bros Entertainment
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Otto´s Eleven”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung svh24.de

Wie https://www.wortfilter.de/ berichtet, soll die Firma svh24.de Serienabmahnungen verschicken.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Firma svh24.de
Begründung:

Fehlerhafte Angabe hinsichtlich der sogenannten 40 Euro-Klausel

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht

Anmerkung: Laut unserer Abmahngründe-Datenbank bieten gerade fehlerhafte oder unzureichende Angaben in der Widerrufsbelehrung häufig eine Angriffsfläche für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Santum”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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