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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2013
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Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung “ÖKO-Test: sehr gut”
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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH, Amazon
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Abmahnung Amazon Urheberrechtsverletzung „Aloe Vera“
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Abmahnung Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co KG
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung „Leuchtdauer“
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2012
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IT-Recht Kanzlei: eBook zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen
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Abmahnung World of Video Trümmers, Rainer Heumann
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Abmahnung Amazon: „Alte“ Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Frankfurter Rundschau, Gmail & Google Drive, Briefkastenfirma, Amazon, Couponanbieter
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Abmahnung Amazon Markenrechtsverletzung “BIGtec”
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Rechtssicheres Anbieten nun möglich: Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige
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OLG Bremen: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2013

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im Monat Januar 2013 vorgelegt wurden, sind ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Januar 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung ebay
  2. Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
  3. Irreführende Werbung
  4. Angaben zum CE-Kennzeichen
  5. 40-Euro-Klausel
  6. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  7. Markenrechtsverletzung
  8. Urheberrechtsverletzung
  9. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  10. fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis 

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Urheberrecht
  3. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma ÖKO-Test Verlag GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und Verstoß gegen den Markenschutz.

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-Test Verlag GmbH
  • Begründung: irreführende Werbung mit einem Testergebnis „sehr gut“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

 

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung “ÖKO-Test: sehr gut”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit dem Testergebnis „sehr gut“ des ÖKO-Test Verlages

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH, Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr..

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich Urheberrechtsverletzung an Werbefotos beim Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Abmahnung Amazon Urheberrechtsverletzung „Aloe Vera“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform  Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung von Produktfotos
  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co KG wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung bei der Angabe der Lechtdauer von LED Taschenlampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung „Leuchtdauer“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

  • irreführende Werbung bei der angabe der Leuchtdauer von LED-Taschenlampen

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2012

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im Monat Dezember 2012 vorgelegt wurden, sind ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Dezember 2012:

  

  1. fehlende Warnhinweise 
  2. 40-Euro-Klausel
  3. Markenrechtsverletzung
  4. Widerrufsbelehrung 
  5. Irreführende Werbung
  6. Angaben zur Energieeffizienzklasse
  7. fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  8. Rücksendekosten 
  9. Angaben zum Vertragsschluss
  10. Impressum

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

IT-Recht Kanzlei: eBook zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen

Bereits seit ein paar Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen.

In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten.

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums.

Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2012) gegeben.

Abmahnung World of Video Trümmers, Rainer Heumann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma World of Video Trümmers, Rainer Heumann wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: World of Video Trümmers, Rainer Heumann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: „Alte“ Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung einer veralteten Fassung einer Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Frankfurter Rundschau, Gmail & Google Drive, Briefkastenfirma, Amazon, Couponanbieter

Vor dem 1. Advents-Wochenende wie immer an dieser Stelle noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 48 (26.11. –  30.11.2012):

 

  • Frankfurter Rundschau: Insolvenzverwalter bleibt optimistisch, mehr dazu…
  • Google: Verknüpft Gmail mit Google Drive, mehr dazu…
  • Spionage-Software: Briefkastenfirmen der Gamma Group enttarnt, mehr dazu…
  • Amazon: Bietet preisgünstiges Data Warehouse in der Cloud, mehr dazu…
  • Coupon-Anbieter: Google kauft Incentive Targeting, mehr dazu…
  • Datenschützer: Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten verfassungswidrig, mehr dazu…

Abmahnung Amazon Markenrechtsverletzung “BIGtec”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Markenrechtsverletzung durch Vertrieb von Kabelhaltern und Kabelführung unter dem Begriff “BIGtec”

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Rechtssicheres Anbieten nun möglich: Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige

Spätestens seit der Entscheidung des LG Wiesbaden zur mangelnden Vereinbarkeit der sog. 40,- Euro-Klausel auf Amazon war klar, dass Händler auf Amazon vor infrastrukturelle Probleme gestellt werden.

Es war (wohl) den Händlern bislang nicht möglich die AGB und damit auch die sog. 40,- Euro-Klausel wirksam mit dem Verbraucher zu vereinbaren.

Schuld hieran war die intransparente Abrufbarkeit der AGB des Händlers. Nunmehr hat Amazon die Verkäufernamenanzeige ergänzt, aber reicht das aus, um bei Amazon rechtssicher anbieten zu können?

1.    Vorgeschichte
Bislang konnten die Rechtstexte des Amazon-Händlers über ein Klicken auf den Verkäufernamen abgerufen werden, wobei der Internetnutzer erst auf einer Zwischenseite landete. Von dieser Seite aus kann der Internetnutzer die Rechtstexte des Händlers durch Anklicken des Links „Detaillierte Verkäuferinformationen“ abrufen oder die Rechtstexte direkt ansteuern, welche auf der rechten Seite unter der Überschrift „Weitere Informationen“ aufgelistet werden. Problematisch war, dass bislang kein Hinweis erfolgte, dass die Texte über den Mitgliedsnamen abgerufen werden können. Vielmehr konnte der Seitenbesucher einen Bestellvorgang einleiten, ohne dass er die AGB, etc. zur Kenntnis genommen hatte. Dies war sehr problematisch, da auch im Verlauf des Bestellvorgangs kein Hinweis mehr auf die Rechtstexte (insbesondere die AGB) des Händlers erfolgt.

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OLG Bremen: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Ein aktuelles Urteil des OLG Bremen dürfte bei Unternehmern, die ihre Ware über die Plattformen Amazon und eBay absetzen für reichlich Unbehagen sorgen: Das OLG stellte fest, dass die Angabe einer bloß voraussichtlichen Versanddauer zu unbestimmt sei.

Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Gericht beanstandete Angabe der Versanddauer von den Plattformen Amazon und eBay automatisch zu den Angeboten der Verkäufer hinzugefügt wird. Durch diesen Automatismus ist eine Vielzahl von Unternehmern betroffen.

 

Wo liegt das Problem?

Sowohl Amazon als auch eBay stellen automatisiert Angaben zur Versanddauer zur Verfügung.

Bei Amazon findet sich diese Angabe auf der jeweiligen Infoseite über den Verkäufer unter den Versandbedingungen des Verkäufers. Dort findet sich dann – ggf. auch mehrfach nach Versandart und Zielland unterteilt – die Angabe:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.