Archiv -März 2014

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Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps
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Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen
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Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen
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Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen
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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein
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Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Grundpreisangabe
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln
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Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung ebay Wettbewerbsrecht: Speicherung des Vertragstextes
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Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB
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Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext
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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung

Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche

Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden.

Der Kläger betrieb seit Juli 2007 einen Einzelhandel („Spätkauf“), insbesondere mit Getränken, sowie ein Internetcafe. Hierfür war er im Besitz einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Nachdem Eltern im Sommer 2012 angezeigt hatten, dass im Geschäft des Klägers Alkohol an ihre minderjährigen Kinder verkauft worden war, widerrief das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Gaststättenerlaubnis des Klägers; ferner untersagte die Behörde u.a. jede gewerbliche Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, das Bereitstellen von Internetanschlüssen als Informationsmedium ohne Spielmöglichkeiten sowie den Verkauf von Snacks, Zeitungen und Zeitschriften. Mit der hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, er selbst habe nicht Jugendlichen Alkohol verkauft; zudem hätten manche Jugendliche deutlich älter ausgesehen. 17- und 18-Jährige könne man häufig nicht voneinander unterscheiden.

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterer gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit dem Verkauf von Spirituosen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben (Ein Schnaps sei „mild und bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen

Ein Webshop-Betreiber, der über seine Online-Präsenz Spirituosen verkauft wurde wegen angeblich nicht erlaubter gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung, dass ein Schnaps „mild und bekömmlich“ sei.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Gregor Dippacher wegen angeblich irreführender Werbung mit Widerrufsfristen auf ebay vorgelegt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Volker Jakob, Rechtsanwalt
  • Abmahner: Gregor Dippacher
  • Begründung: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen

Ein Online-Händler, der über ebay Grills und Zubehör verkauft wurde wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zur Widerrufsrist abgemahnt.

Gerügt wird, dass der Händler mit einer 1-monatigen Widerrufsfrist wirbt, tatsächlich aber nur 14 Tage gewährt.

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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?

Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.

Mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I-4 U 102/13) hat das OLG Hamm nun entschieden, dass beim Verkauf dieser B-Ware gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gelten muss diese nicht – wie bei Gebrauchtwaren- auf 1 Jahr reduziert werden kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen im Überblick

Grundsätzlich kann der Verbraucher die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers (Gewährleistung) binnen 2 Jahren ab erhalt der Ware in Anspruch nehmen, §438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

Diese Frist kann nach §475 Abs. 2 BGB  in den AGB des Verkäufers nicht wirksam abbedungen oder verkürzt werden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz an gleicher Stelle lediglich beim Verkauf von Gebrauchtwaren vor, für den eine Verkürzung des Gewährleistungszeitraums auf 1 Jahr möglich ist.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterem Wirkungsvesprechen beim Verkauf von Wein zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Wirkungsversprechen beim Verkauf von Wein („bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein

Ein Online-Händler, der über einen eigenen Webshop Wein verkauft wurde wegen angeblich unzulässiger Wirkungsversprechen abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kohlpaintner GmbH wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises vor.

Beanstandet wird, dass beim Verkauf von Kabeln nach Länge die Angabe des Grundpreises fehlen würde.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Kabeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln

Ein Online-Händler, der über ebay Kabel nach Länge verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

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Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die der IDO Verband gegenüber einem ebay-Händler ausgesprochen hat vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich unvollständige Angabe zur Speicherung des Vertragstextes (Speichert der Händler diesen selbst ? Ist dieser dem Kunden später zugänglich ?)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay Wettbewerbsrecht: Speicherung des Vertragstextes

Ein Online-Händler, der über ebay Möbel und Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Gerügt wird, dass aus den AGB nicht hervorgeht, ob der Unternehmer den Vertragstext selber speichert und ob dieser dem Kunden später zugänglich ist.

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Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB

eBay hat wieder einmal seine Nutzungsbedingungen geändert. Am 12. März 2014 tritt eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die AGB der einzelnen eBay-Händler, da eBay u. a. die Regelungen zum Vertragsschluss umformuliert hat. Die IT-Recht Kanzlei bietet die neuen eBay-AGB für nur 10 Euro / Monat an.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

eBay spricht heute auf Grund der wachsenden Bedeutung von mobilen Applikationen nicht mehr von der Nutzung von eBay-Webseiten sondern von der Nutzung von eBay-Diensten (Webseiten plus lokale und mobile Applikationen). Der frühere Ausdruck „Mitglied“ ist entfallen und durch den Begriff „Nutzer“ ersetzt worden. Die neuen AGB gelten wie bisher nur für die deutschsprachigen eBay-Webseiten ebay.de, ebay.at und ebay.ch. Schon bisher galten für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites detaillierte AGB, die nicht nur allgemeine Nutzungsbestimmungen der eBay-Websites sondern darüber hinaus auch das Zustandekommen von Verträgen des eBay-Händlers mit Kunden, vorvertragliche Pflichtangaben, Fälligkeit des Kaufpreises und Bestimmungen zum Preisauszeichnungsrecht regeln.

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Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben zur Speicherung des Vertragstextes vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtangaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung

Ein Online-Händler, der über ebay seine Waren vertreibt wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Gerügt werden angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 § 3 Nr.2 EGBGB.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.