Schlagwort -Amazon

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Abmahnung fehlende Altersüberprüfung auf Amazon
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Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
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Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware
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Abmahnung Deuter Sport GmbH
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Abmahnung Amazon: Nicht autorisierte Produktbildnutzung
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Abmahnung Niklas Westphal
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis
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Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise
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Links der Woche: Amazon, NSA-Ausschuss, EU-Datensschutzreform, digitalisierte Bücher und Google Play
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Abmahnung Ronny Sorgenfrei
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Abmahnung SVH-Store UG
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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil
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Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte
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Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal
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Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon

Abmahnung fehlende Altersüberprüfung auf Amazon

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er es versäumt haben soll eine notwendige Altersüberprüfung beim Vertrieb von DVD-Filmen durchzuführen.

Er verstoße dadurch gegen das Jugendschutzgesetz.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG

Die Firma Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG hat einen Mitbewerber auf Amazon, der u.a. Knoblauch in Öl vertreibt, wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
  • Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Knoblauch in Öl und weiteren Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbaucher)

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Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB.

Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben – lesen Sie mehr:

1. Was sind eigentlich wesentliche Merkmale einer Ware?

Bisher war anerkannt, dass über die wesentlichen Merkmale des Warenangebots, wenn nicht bereits auf der Übersichtsseite, spätestens auf der Produktdetailseite informiert werden muss. In jedem Fall also, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird (vgl. BGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 50/07 – Kamerakauf im Internet; OLG Hamm, Urteil v. 02.07.2009, Az. 4 U 73/09). Seit dem 01.08.2012 müssen alle wesentlichen Merkmale eines Produkts auf der Bestellübersichtsseite (nochmals) mitgeteilt werden.

Der Gesetzgeber beschrieb die Wesentlichkeit von Merkmalen im Rahmen der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/2658, S. 38) wie folgt:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Deuter Sport GmbH

Die Firma Deuter Sport Gmbh hat einen Amazon-Händler wegen einem angeblichen Urheberrechtsverstoß abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deuter Sport Gmbh
  • Begründung: angeblich fehlendes Nutzungsrecht für ein Produktbild
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Amazon: Nicht autorisierte Produktbildnutzung

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich das Produktfoto eines Herstellers ohne die dafür erforderliche  Nutzungserlaubnis verwendet haben soll.

Er verstoße damit gegen das Urheberrecht.

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Abmahnung Niklas Westphal

Herr Niklas Westphal hat eine Online-Händlerin, die über ebay und Amazon verkauft wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Niklas Westphal
  • Begründung:
    • fehlende Anbieterkennzeichnung und fehlende Widerrufsbelehrung auf Amazon
    • fehlende Widerrufsbelehrung und fehlerhafte AGB auf ebay
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der den Grundpreis beim Verkauf von Produkten nach Volumen nicht angibt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise

Ein Onlinehändler, der seine Waren über Amazon und einen eigenen Webshop verkauft wurde wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug abgemahnt.

Außerdem seien Angaben zur Garantie, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und mehr fehlerhaft bzw. unvollständig.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Amazon, NSA-Ausschuss, EU-Datensschutzreform, digitalisierte Bücher und Google Play

Das Wochenende kommt, zunächst kommen aber noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 37 (08.09. – 12.09.2014):

  • 😐 Amazon: Zieht sich aus P2P-Geldtransfers zurück, mehr…
  • 😐 NSA-Ausschuss: Opposition will Snowden-Befragung in Berlin einklagen, mehr…
  • 🙁 EU-Datenschutzreform: Arbeitnehmer haben das Nachsehen, mehr…
  • 😐 EuGH: Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren, mehr…
  • 🙂 Google Play: Statt 15 Minuten nun 2 Stunden Rückgabefrist bei Apps, mehr…
  • 🙂 Postchef Appel: Im E-Commerce Knoten noch nicht geplatzt, mehr…

Abmahnung Ronny Sorgenfrei

Herr Ronny Sorgenfrei hat einen Mitbewerber wegen angeblich unlauterer Nutzung seiner Identifikationsnummern bei Amazon abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Ronny Sorgenfrei
  • Begründung: Der Mitbewerber biete Terrassenschrauben auf Amazon unter den Identifikationsnummern des Herrn Sorgenfrei an und vermittle dadurch den Eindruck dessen Schrauben zu verkaufen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung SVH-Store UG

Die Firma SVH-Store UG hat einen Onlinehändler der über ebay und Amazon aktiv ist wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: SVH-Store UG
  • Begründung: Der Händler bezeichne Schutzhüllen für Smartphones als „Leder Cover“ und „Lederhülle“, obwohl diese nicht aus „echt Leder“ seien.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay & Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil

 

Das gestrige Auftaktspiel fur Fussball-WM 2014 hat Lust auf mehr gemacht und das erste WM-Wochenende steht vor der Tür (genauso wie unsere Links der Woche).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 13.06.2014):  

  • 😐 Neue Regeln für Onlinekäufe: Gelten, mehr…
  • 🙁 USA: Amazon legt sich offenbar auch mit Time Warner anmehr…
  • 😐 EU-Urteil: Bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel, mehr…
  • 🙁 Facebook: Plant gezielte Werbung, mehr…
  • 🙂 Justizministerium: Will digitalen Verbraucherschutz voranbringenmehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: US-PR-Agenturen veröffentlichen Selbstverpflichtungmehr…

 

 

Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte

Die Firma DayMen US hat einen Onlinehändler wegen einem angeblichen Verstoß gegen Patentrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte durch den Verkauf ähnlicher Kamerastative (gorillapod)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay,Amazon, Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

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Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal

 

Kim Ditcom wird Politiker, Stillstand kann Fortschritt sein, Oculus hat gemischte Gefühle und Amazon ist weiterhin ablehnend.

Da war wie ganz schön was los diese Woche, wie unsere Links der Woche zeigen.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 13  (24.03. – 28.03.2014):  

  • 😐 Kim Dotcom: Gründet Partei für mehr Internet-Freiheit in NeuseelandDetails
  • 😐 Kommentar: Stillstand als Fortschritt beim JugendmedienschutzDetails
  • 🙁 Amazon: Lehnt Tarifgespräche mit Verdi weiter ab, Details
  • 😐 Oculus: Gemischte Gefühle nach der Facebook-Übernahme, Details
  • 🙂 Otto Group: Legt im Online-Handel kräftig zuDetails
  • 🙁 NSA-Skandal: Putin schwerer zu überwachen als MerkelDetails

Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon

Das Berliner Kammergericht hat mit Urteil vom 19.09.2013 (2 U 8/09) entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über eBay unzulässig ist. Das liest man zumindest in den meisten Besprechungen dieses Urteils. Aber hat das Kammergericht das wirklich gesagt? Eben nicht wirklich. Dieser Artikel soll die – übrigens sehr lesenswerte – Urteilsbegründung etwas genauer erklären.

Hintergrund
Der Streit zwischen dem Hersteller der Scout Schulranzen und einem seiner Händler geht in die nächste Runde. Nachdem sich das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht München sich schon vor einiger Zeit mit der Zulässigkeit des Verbots des Verkaufs von Waren über eBay beschäftigt (und beide Gerichte es für zulässig gehalten) haben, hat nun das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 19.09.2013 sich in einem aktuellen Fall mit dem Stand der rechtlichen Diskussion auseinandergesetzt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.