Schlagwort -Testergebnis

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Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“
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Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG
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eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem veralteten Testergebnis
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Testergebnis „Test sehr gut“
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Kölne.V. : Unlautere Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
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Abmahnung Sammelstelle: Deutscher Konsumentenbund e.V.
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Irreführung
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH
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Werbung mit überholtem Testergebnis unzulässig

Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig

Testergebnisse der Stiftung Warentest („test“) sind, gerade auch im e-Trade, ein beliebtes Werbemittel; allerdings ist der juristisch korrekte Umgang mit solchen Tests in der Werbung wesentlich schwieriger, als gemeinhin angenommen wird.

Aktuell kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Bei der Kennzeichnung von Produkten mit dem zum Gütesiegel avancierten Testergebnis sollen nach Plänen der Stiftung in Zukunft Lizenzgebühren fällig werden.

Die „test“-Zeichen sind ein phantastisches Werbemittel: Die Stiftung Warentest unterzieht praktisch alles, was sich für Geld verkaufen lässt, ausgiebigen Tests und ist bei den Verbrauchern hoch angesehen. Ein gutes oder sogar sehr gutes Testergebnis ist folglich ideale Werbung für ein Produkt – und bislang war dafür nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 500 Euro fällig.

Aus juristischer, insbesondere wettbewerbsrechtlicher, Sicht ist das „test“-Zeichen jedoch mit Schwierigkeiten behaftet: Zwar gibt es keine direkten gesetzlichen Vorschriften, wie das Zeichen einzusetzen ist, die Rechtsprechung hat jedoch in Auslegung des Wettbewerbsrechts

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung mit einem veralteten Testergebnis beim Vertrieb von Matrazen vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit dem Öko Test Siegel (“sehr gut” Ausgabe 06/2009) beim Verkauf von Matrazen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG

Wir haben von einer Abmahnung der Firma Quante-Design GmbH & Co. KG wegen angeblich unzulässiger Werbung mitTestergebnissen Kenntnis erlangt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Quante-Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: 
    • angeblich irreführende Werbung mit Testergebnissen
    • angeblich unzulässige Bezeichnung als Markenhändler
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis

Die IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen mit einem Testergebnis informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende  Werbeaussagen mit der Formulierung: “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem veralteten Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen im Zusammenhang mit einem veralteten Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit der Aussage “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Testergebnis „Test sehr gut“

Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbeaussagen mit der Formulierung „Test sehr gut“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen im Zusammenhang mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit der Aussage „Test sehr gut“ 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Kenntnis genommen. 

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit Testergebnissen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Kölne.V. : Unlautere Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit dem Testergebnis “Testsieger”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit dem Begriff „Testsieger“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen unlauterer Werbung mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sammelstelle: Deutscher Konsumentenbund e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle ist uns eine Abmahnung des Deutschen Konsumentenbunds e.V. zur Kenntnis gelangt.

 

Der Verein Deutscher Konsumentenbund e.V.  mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit einem Testergebnis aus dem Hause ÖKOTEST
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Irreführung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Kinderschuhen durch die Verwendung eines Testurteils von Ökotest, welches sich aber auf einen anderen Kinderschuh beziehen soll.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung beim Vertrieb von Kinderschuhen mit einem Testergebnis

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma ÖKO-Test Verlag GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und Verstoß gegen den Markenschutz.

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-Test Verlag GmbH
  • Begründung: irreführende Werbung mit einem Testergebnis „sehr gut“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

 

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Werbung mit überholtem Testergebnis unzulässig

Die Beklagte stellt Fahrradschlösser her.

Eines ihrer Produkte war im Jahr 2007 von der Stiftung Warentest mit „gut“ beurteilt worden.

Im Jahr 2008 unterzog die Stiftung Warentest das Schloss einem Nachtest.

Im Juli 2009 veröffentlichte sie ihr Ergebnis hieraus unter der Überschrift „S.. schmiert ab“ und revidierte ihre bisherige gute Beurteilung.

Gleichwohl bewarb die Beklagte ihr Produkt auch danach noch unter Hinweis auf die im Jahr 2007 erfolgte gute Bewertung.

Der klagende Verbraucherschutzverein hat von der Beklagten u.a. die Unterlassung dieser Werbung verlangt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.