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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben
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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks
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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
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Erforderlich? Angaben zu Energieverbrauch & Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten
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Zusatzinformationen bei Werbung: Wie klein dürfen Fußnoten im Internet sein?
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Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“
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Abmahnende Kanzleien und Vereine

Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich unzulässiger Werbeaussagen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
  • Begründung: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben beim Vertrieb von Moringa-Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
  • Begründung: Die Werbung verstoße gegen Art. 14 Abs 1 Lit. a LMIV
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
Begründung:

angebliche irreführende Werbung in Bezug auf diätische Lebensmittel

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop

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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt.

Pressemitteilung des BGH:

„Die Beklagte vertreibt alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als „ENERGY & VODKA“ bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7% aus Wodka und zu 73,3% aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk und hat damit einen Alkoholgehalt von 10%.

Der Kläger, der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., sieht in der Bezeichnung des Getränks „ENERGY & VODKA“ einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.

 

Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.

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Erforderlich? Angaben zu Energieverbrauch & Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten

Haushaltsgeräte müssen auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden.

Das stellt die am 17.05.2012 in Kraft getretene Neufassung des EnVKG klar. Nach diesen Hinweisen des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hat ein klagender Umwelt- und Verbraucherschutzverband seine Unterlassungsklage gegen einen namhaften westfälischen Hersteller von Haushaltsgeräten zurückgenommen.

Der beklagte Hersteller hatte auf der IFA 2011 einen Messestand mit Haushaltswaschmaschinen und Elektrobacköfen unterhalten, die keine Etiketten mit Angaben zum Energieverbrauch oder der Energieeffizienzklasse aufwiesen. Dies hatte der klagende Verband als wettbewerbswidrig angesehen, weil es den Anforderungen der seinerzeit gültigen Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen (EnVKV) nicht entspreche. Der beklagte Hersteller war dem unter dem Hinweis, dass die Geräte auf der IFA nicht zu Verkaufszwecken ausgestellt seien, entgegengetreten.

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Zusatzinformationen bei Werbung: Wie klein dürfen Fußnoten im Internet sein?

In der Werbung, auf Websites und in Vertragsformularen lassen sich viele gesetzlich geforderte Zusatzinformationen ganz trefflich in Fußnoten („Sternchenhinweisen“) unterbringen.

Allerdings muss das „Kleingedruckte“ für den Verbraucher noch irgendwie ohne Hilfsmittel lesbar sein, ansonsten sind die Informationspflichten nicht erfüllt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln liefert wertvolle Hinweise zur optischen Gestaltung von Fußnoten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 15.07.2011, Az. 6 U 59/11).

Konkret ging es um Fußnotentexte, die in einer Zeitungsanzeige etwa in Schriftgröße 5,5 Pt. In Weiß auf einem Hintergrund in kräftigem Magenta abgedruckt waren. Nach Ansicht eines Verbraucherschutzverbandes war diese Gestaltung schon allein deshalb wettbewerbswidrig, weil die Schrift weniger als 6,0 Pt. Groß und damit generell nicht mehr leserlich war; das beklagte Unternehmen bestritt dies und berief sich auf die einwandfreie Lesbarkeit der Vorlage.

Nach Ansicht der Richter müssen Fußnoten grundsätzlich so gestaltet sein, dass der Verbraucher sie noch lesen kann – soweit sollte das ohnehin selbstverständlich sein. Interessant ist, dass die Richter es in ihrem Urteil ablehnten, sich auf eine Mindestgröße für die Schrift festzulegen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 15.07.2011, Az. 6 U 59/11; mit weiteren Nachweisen):

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Schneiden,packen,Schinken: Zur Herkunftsangabe des „Schwarzwälder Schinken“

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.

Hiergegen hatten drei Firmen Einspruch erhoben, darunter ein größerer Fleischverarbeitungsbetrieb, der zwar im Schwarzwald Schinken produziert, diesen jedoch neben anderen Produkten zentral in Norddeutschland schneidet und verpackt.  

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Abmahnende Kanzleien und Vereine

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Kanzleien und Vereine nach unserem Kenntnisstand und uns vorliegenden Abmahnungen aktuell abmahnen:

A

ab & d Rechtsanwälte

Nicolas Absenger Rechtsanwalt

Argos Anwaltskanzlei Eigen

Artz & Partner Rechtsanwälte

B

RA Bade und Kollegen

Baek Law Anwaltskanzlei

Michael Balser Rechtsanwalt

Becker & Haumann Rechtsanwäle & Notar

Thorsten Bick Rechtsanwalt

Günther H. Birk Rechtsanwalt

Herbert Blinn Alfred Klingler Werner Schmidt Rechtsanwälte

Burgmann Siegle von Teichmann Rechtsanwälte

C

CHT Rechtsanwälte & Notare

Rene C. Cornea Rechtsanwalt

Crispin – Hartmann Rechtsanwälte

D

Denner Anwaltskanzlei

Diekmann Rechtsanwälte

Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte

DOPATKA Rechtsanwälte

Douglas & Luther Rechtsanwälte

Drewelow & Ziegle Rechtsanwälte

E

Eck & Reinel Rechtsanwälte

Manuela Ehrlich Rechtsanwältin

Estel & Feise Rechtsanwälte

F

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fiedler, Ostermann & Schneider

Flisek Galla Rechtsanwälte

Fraunheim – Enzmann Rechtsanwalts- & Mediationsbüro

Frenz Oliver Rechtsanwalt

Frenzl & Ünsal Rechtsanwälte

Frönd Nieß Lenzing Liers Rechtsanwälte

Dr. Fuchs Schnönigt Partner

Prof. Dr. Astrid Funke Rechtsanwältin

G

Geißdörfer Gromnitza

Tino Gunkel Rechtsanwalt

Grosse Gottschick + Partner

H

Haase & Poppe Rechtsanwälte

Heinrich – Erb – Partner

Andreas Hennig Rechtsanwalt

Himmelmann Pohlmann Rechtsanwälte und Notare

Hirschel Lars Rechtsanwalt

HKMW Rechtsanwälte

Höhn & Lorenz Rechtsanwälte

Hoffmeyer Rechtsanwaltskanzlei

Michael Hummel Rechtsanwalt

I

RA Davide Ippolito

Ihr Anwalt 24 AG- Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft

J

Volker Jakob Rechtsanwalt

K

Dr. Vanessa Kazak

Kerschies Rechtsanwälte

v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte

Kettschau & Partner

Tschu Tschon Kim

Klinge | Hess Rechtsanwälte

Steffen Koch – Rechtsanwalt

Michael Kuhn Rechtsanwalt

Kühne Rechtsanwälte

Gordon Krämer Rechtsanwalt

Kreuzkamp & Partner Rechtsanwälte

Kurtenacker & Kollegen

Christian Kusulis Rechtsanwalt

L

Legerlotz Laschet Rechtsanwälte

Lenhardt Rechtsanwälte

LexTM Rechtsanwälte

Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner Rechtsanwälte, Notare

Sebastian Link RA

Lorenz Seidler Gossel

Lubberger Lehment Rechtsanwälte

Luke, Robel & Francke Rechtsanwälte

RA Thomas Lunk

M

Lars-Oliver Manß Rechtsanwalt

RA Philipp Marquort

Maurer & Kollegen Rechtsanwälte

Mauritz Berfelde Höddinghaus – Rechtsanwälte, Steuerberater

Majoyeogbe Steffen Rechtsanwalt

Mundorf Claus, Rechtsanwalt

 

N

Negele – Zimmel – Greuter – Beller Rechtsanwälte

Dr. Nogossek Dr. Grombell

Nötzel Rechtsanwälte

O

Philipp Obladen Robert Gäßler Rechtsanwälte

Matthias Olbrich Rechtsanwalt

R

Rasch Rechtsanwälte

Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

Reingruber Rechtsanwaltskanzlei

Renowis Rechtsanwälte

Reuter & Richter Rechtsanwälte

Richter Süme Rechtsanwälte

S

Sandhage Rechtsanwälte

Sagsöz & Euskirchen Rechtsanwälte

Sasse & Partner Rechtsanwälte

Kanzlei Dr. Schenk

Schleinkofer Rechtsanwaltskanzlei

Schlüschen Müller Rechtsanwälte

Ulrich W. Schmidt Rechtsanwalt

Schmidt Gottschalkson Wetzel

Sickmüller & Kollegen Rechtsanwälte

Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Schleinkofer

Schlosser Rechtsanwalt

Schneider und Beer – Rechtsanwälte und Notar

Schöninger May Wendle Rechtsanwälte

Schoepe Felte Pennartz Reinke

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Nadia Sperling Rechtsanwältin

Spiske Maisch Rechtsanwälte

SWN Rechtsanwälte

T

RA Sascha Tawil

RA Dr. Tenbrock

RA Harald Thomas

U

U + C Rechtsanwälte

Uexküll & Stolberg Rechtsanwälte

Dres. Ulmschneider & Kollegen

V

Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)

Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Verein für lauteren Wettbewerb e.V.

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen

Verein sozialer Wettbewerb e.V.

Vogelsang Reinhard – Rechtsanwalt

W

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart

Wettbewerbszentrale Büro Berlin

Wilder Beuger Schmecke Rechtsanwälte

Winterstein Rechtsanwälte

Wirth Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wotte Morguet Ebert Rechtsanwälte

Y

Berthold Yahya & Kollegen – Rechtsanwälte

Yarayan Czech Louis Rechtsanwälte

Z

Markus Zöller Rechtsanwalt

Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.