Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)
Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der angeblich Beleuchtungskörper ohne die EAR-Registrierung verkaufen soll.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
- Begründung: Verstoß gegen das ElektroGdurch den Verkauf von Leuchtmitteln, die nicht bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sind
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 100.000 €