Schlagwort -Urteil

1
Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend
2
Das LG Berlin zur Bindung von Unterlassungspflichten nach Veräußerung
3
OLG: „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus
4
„Hinterhaltsmarke“: Benutzungswille einer angemeldeten Marke wird vermutet
5
Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!
6
Unverändert: BGH zur Zulässigkeit von Keyords-Werbung
7
Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis
8
Irreführung nach UWG: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig
9
FAQ: Gerichtliche Zuständigkeit in Verbrauchersachen (neues EuGH-Urteil )
10
e-Learning: LG Bielefeld bestätigt Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen
11
Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden
12
Wann hat ein Händler seine angebotene Ware als „Auslaufmodell” zu kennzeichnen?

Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Das KG Berlin hat in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Anbietern von Luftbeförderungsleistungen klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse im Impressum gem. 5 I Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) zwingend erforderlich ist. Diese Informationspflicht kann weder durch die Angabe einer Fax-Nummer noch durch eine Telefonnummer noch durch die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars erfüllt werden.

 

 

 

Das KG Berlin führt aus, dass der Wortlaut des § 5 Abs. Nr. 2 „einschließlich der (Angabe) der elektronischen Post“ eindeutig sei und eine einschränkende Interpretation, dass bereits die Angabe der Telefon- oder Faxnummer oder die Angabe eines Online-Kontaktformulars ausreiche, nicht möglich sei. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gehe es um eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation. Eine Telefonnummer oder Telefaxnummer sei keine Email-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post. Das KG Berlin weist darauf hin, dass Telefon- und Telefaxnummer einer E-Mail Adresse auch nicht gleichwertig seien, da das gesprochene Wort keinen Dokumentationswert habe, nicht jeder über ein Telefaxgerät verfüge und der Telefaxversand kostenträchtiger und zeitaufwändiger sei…

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Das LG Berlin zur Bindung von Unterlassungspflichten nach Veräußerung

Ein auf den ersten Blick ungewöhnlich anmutendes Urteil erreicht uns aus Berlin. Denn dort entschied das LG Berlin am 02.04.2012 in der Rechtssache Az.: 52 O 123/11, dass eine von der Vorinhaberin einer Firma abgegebene Unterlassungserklärung die neue Firmeninhaberin nur dann binde, wenn diese von der Unterlassungsverpflichtung Kenntnis gehabt habe.

I. Ausgangslage

Der Rechtsstreit betraf eine Firma, die in ihren AGB als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin angegeben hatte. Dafür wurde sie abgemahnt und unterzeichnete im Jahr 2006 eine entsprechende Unterlassungserklärung. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtete sich die Firma auch einen Betrag von € 4.000,– zu zahlen, sofern sie jemals wieder gegen die Verpflichtung verstoßen sollte. Im darauffolgenden Jahr wurde die Firma jedoch verkauft. Und ehe man es sich versah, hatte die neue Inhaberin in ihren AGB wieder als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin angegeben. Daraufhin forderte die Unterlassungsgläubigerin die € 4.000,– Vertragsstrafe ein, deren Zahlung die neue Inhaberin jedoch naturgemäß verweigerte.

Den ganzen Beitrag lesen […]

OLG: „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus

Am 14. Februar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 182/12, dass Angebote auf eBay, die die Möglichkeit zum Sofort-Kauf eröffnen, nicht lediglich eine bloße Aufforderung zum Kauf, sondern bereits ein bindendes Angebot darstellen. Dies hat zur Folge, dass Hinweise auf Garantien, die im Zusammenhang mit diesem eBay-Angebot stünden, stets die nach § 477 Abs. 1 S. 2 BGB auslösten.

 

I. Sachverhalt
Ein Unternehmen hatte auf eBay einen Staubsauger angeboten, der über die Option „Sofort kaufen“ erworben werden konnte. Dieses Angebot enthielt auch fünf Bilder, die, wenn man mit dem Cursor über diese fuhr, vergrößert angezeigt wurden. Auf einem dieser Bilder war eine große 5 mit der Unterschrift „5 Jahre Garantie“ abgebildet.
Hiergegen wandte sich eine Mitbewerberin per Abmahnung, da sie in diesem Bild nicht nur eine bloße Garantiewerbung sah, sondern eine Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB, die also auch alle in § 477 Abs. 1 S. 2 BGB geforderten Angaben zu enthalten hätte.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

„Hinterhaltsmarke“: Benutzungswille einer angemeldeten Marke wird vermutet

Das Bundespatentgericht bekräftigt, dass denjenigen, der eine Marke für verschiedene Klassen eintragen lassen möchte, keine Beweispflicht hinsichtlich seiner Absicht trifft, die Marke in allen Bereichen auch tatsächlich nutzen zu wollen (Beschluss vom 24.04.2012 – 33 W (pat) 122/09).

Vielmehr werde ein genereller Benutzungswille vermutet, der jedoch widerlegt werden könne. Ein Benutzungswille sei selbst dann noch nicht widerlegt, wenn der Eintragende nicht über einen entsprechenden Gewerbebetrieb verfüge.

 

Was ist passiert?

 
Die Kinderhilfe Soul-Help e.V. wollte ein Logo als Bildmarke in das Markenregister eintragen lassen. Sie wollte den Schutz jedoch nicht nur für die branchenüblichen Bereiche, wie z.B. Werbung oder Geschäftsbriefe, erwirken. Vielmehr begehrte sie den Schutz auch für Bereiche, die von ihrem Geschäftsbetrieb überhaupt nicht umfasst waren, wie z.B. das Versicherungs- Finanz- und Immobilienwesen. Diese Bereiche wollte das DPMA von der Eintragung ausnehmen. Ob die Ausdehnung des Markenschutzes auf diese für einen Kinderhilfsverein untypischen Geschäftsbereiche zulässig ist und eine künftige Nutzung der Marke überhaupt beabsichtigt sein konnte, war Gegenstand des Verfahrens.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung.

 

Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).

Ein Händler hatte für Trade-in-Geschäfte mit Büchern Bonus-Gutscheine angepriesen: Wenn der Händler vom Kunden mindestens zwei gebrauchte Bücher ankaufte, erhielt dieser zusätzlich zum Ankaufspreis noch einen Bonus von € 5,- gutgeschrieben. Dieser Bonus konnte dann – neben dem Guthaben aus dem Ankauf – beim Erwerb neuer Bücher eingelöst werden.

Urteil des OLG Frankfurt a.M.

In dieser Konstellation erkannte das OLG Frankfurt a.M. jedoch einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Die € 5,- zahlte der Händler aus eigener Tasche, folglich stand dem Geldwert dieses Bonus keine Leistung des Kunden gegenüber. Daraus folgerte das Gericht, dass der Gutschein einen unzulässigen Preisnachlass darstellt, da im Ergebnis der Kunde nicht den vollständigen (gebundenen) Buchpreis zahlen musste (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12; mit weiteren Nachweisen):

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Unverändert: BGH zur Zulässigkeit von Keyords-Werbung

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.

Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter anderem für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke „MOST“. Sie betreibt unter der Internetadresse „www.most-shop.com“ einen „MOST-Shop“, über den sie hochwertige Konfiserie- und Schokoladenprodukte vertreibt. Die Beklagte unterhält unter den Internetadressen „www.feinkost-geschenke.de“ und „www.selection-exquisit.de“ einen Onlineshop für Geschenke, Pralinen und Schokolade. Sie schaltete im Januar 2007 bei der Suchmaschine Google eine Adwords-Anzeige für ihren Internetshop. Als Schlüsselwort („Keyword“), dessen Eingabe in die Suchmaske das Erscheinen der Anzeige auslösen sollte, hatte die Beklagte den Begriff „Pralinen“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“ gewählt. In der Liste der „weitgehend passenden Keywords“ stand auch das Schlüsselwort „most pralinen“.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich kürzlich mit den berühmten Sternchenhinweisen in Preisangaben zu befassen. Das erstaunlich händlerfreundliche Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass beim Endpreis die „nicht bezifferbaren Preisbestandteile“ in einem sog. Sternchenhinweis genannt werden dürfen, wenn nur deutlich genug auf diesen hingewiesen wird (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11). 

Das leider etwas langatmige Urteil, das überdies weitestgehend auf eine ältere BGH-Entscheidung verweist, kommt gegen Ende zu einem recht interessanten und nachvollziehbaren Schluss: Sternchenhinweise sind für die nicht bezifferbaren Preisbestandteile zulässig, solange nur der Asterisk („Sternchen“), der auf den eigentlichen Hinweis verweist, ausreichend deutlich erkennbar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11; mit weiteren Nachweisen):

Die Antragsgegnerin hat in einer Fußnote angegeben: ‚Voraussetzung ist ein analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 mtl. […]) […]‘. Dieser Text erfüllt inhaltlich die zu stellenden Anforderungen. Er ist wegen seiner Anordnung auf derselben ersten Seite und seiner relativen Kürze auch leicht erkennbar und trotz der geringen Schriftgröße vor dem hellen Hintergrund deutlich lesbar. [Es] ist auch seine Publizierung durch einen Sternchenhinweis nicht zu beanstanden. Dass die zusätzlichen Preisangaben durch einen Sternchenhinweis erfolgen dürfen, entspricht der […] Auffassung des BGH. Dieser verlangt […], dass ‚der Sternchenhinweis am Blickfang teilhat‘. Voraussetzung ist danach, dass das Sternchen selbst, also das Zeichen *, Bestandteil des Blickfanges, also insbesondere nicht unauffälliger als der übrige blickfangmäßig hervorgehobene Text ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt: das Sternchen befindet sich in einer dem Währungszeichen € entsprechenden Größe neben der Angabe ‚25 € mtl.‘.“  

  

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Irreführung nach UWG: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird.

Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

Auf das eigentliche Urteil soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da der Rechtsstreit nicht beendet, sondern zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht (OLG München) zurückverwiesen wurde. Interessant ist jedoch die Argumentation des BGH zur Erheblichkeit von Fehlvorstellungen beim Verbraucher (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10; mit weiteren Nachweisen):

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

FAQ: Gerichtliche Zuständigkeit in Verbrauchersachen (neues EuGH-Urteil )

Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist.

Im Ausgangsverfahren hatte eine Verbraucherin aus Österreich vor einem österreichischen Gericht gegen den Händler aus Hamburg geklagt. Dabei ging es um die Geltendmachung von Mängelrechten aus einem Kaufvertrag. Der Oberste Gerichtshof in Österreich legte den Fall dann dem EuGH vor. Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über das EuGH-Urteil berichtet.

Nun beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zum neuen EuGH-Urteil:

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

e-Learning: LG Bielefeld bestätigt Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Bei Onlinekursen, die zwar über eine bestimmte, abgegrenzte Laufzeit verfügen, nicht aber über ein Teilnehmerlimit oder einen fixen Startzeitpunkt, haben Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung des LG Bielefeld ein Widerrufsrecht.

Die Ausnahme aus § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB greife insoweit nicht. In Konsequenz daraus ist Verbrauchern beim Angebot von Onlinekursen ein Widerrufsrecht einzuräumen und eine entsprechende Belehrung abzugeben (vgl. aktuell LG Bielefeld, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 O 49/12).

Groß im Kommen ist e-Learning: Der Kursteilnehmer sitz nicht zu gebundenen Zeiten in einem muffigen Kursraum, sondern zu beliebigen Zeiten im eigenen Wohnzimmer. Und auch der Veranstalter hat Vorteile: Er spart sich die Suche nach eben diesem Kursraum und die zeitliche Abstimmung.

Genau das bringt aber auch einen gewissen Nachteil: Da die zeitliche Gestaltung für beide Parteien flexibel ist, entfällt die Ausnahmeregelung für das Widerrufsrecht des Verbrauchers.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden

Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streitigkeiten im Rahmen eines Kaufvertrags den gewerblichen Verkäufer vor dem Gericht an ihrem eigenen – ausländischen – Wohnsitz verklagen können (Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11).

In dem Fall ging es um eine Verbraucherin aus Österreich, die in Hamburg ein Auto gekauft hatte. Es kam zu rechtlichen Streitigkeiten und die Verbraucherin klagte gegen den gewerblichen Verkäufer vor einem österreichischen Gericht. Nun entschied der EuGH, dass das österreichische Gericht für den Fall zuständig gewesen ist. Lesen Sie die folgenden Erläuterungen zum Fall.

I. Sachverhalt

In dem Fall (EuGH, Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11, hier im Volltext abrufbar) suchte eine Verbraucherin aus Österreich im Internet nach einem Kfz. Über eine Internet-Verkaufsplattform gelangte sie auf die Website eines Kfz-Einzelhändlers mit Sitz in Hamburg.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Wann hat ein Händler seine angebotene Ware als „Auslaufmodell” zu kennzeichnen?

Der BGH hat bereits mit Urteil aus dem Jahre 1999 entschieden, dass eine (abmahnfähige) Irreführung dann vorliegt, wenn ein Kaufmann verschweigt, dass es sich bei der angebotenen Ware um ein Auslaufmodell handelt und der Verkehr einen entsprechenden Hinweis erwartet (BGH GRUR 1999, 757).

Die IT-Recht Kanzlei hat weitere Entscheidungen zum Thema zusammengetragen.

1. Gleich vorweg: Was ist überhaupt ein Auslaufmodell?

Ein Auslaufmodell ist ein Gerät, das vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet wird.

2. Wann erwartet der Verkehr den Hinweis „Auslaufmodell“?

Der BGH hat sich hierzu wie folgt geäußert:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.