Kategorie -News

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Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?
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Preisangabepflicht gemäß PAngV auf der Autofachmesse IAA ?
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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus
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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
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Aktuelle Fallbeispiele: Grundpreise im Abmahnfokus
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Gesetzesentwurf: Vereinfachung und Vereinheitlichung des britischen Verbraucherkaufrechts
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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG
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Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
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Irreführende Preiswerbung ? Gegenüberstellung mit „Apothekenverkaufspreis“ .
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Haushaltsbacköfen: Neue Energieverbrauchskennzeichnung ab 2015
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VO 518/2014: Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung
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EU-Verbraucherrechterichtlinie: Wegfall der besonderen Belehrungspflichten bei finanzierten Geschäften?
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Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt

Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?

Mit Urteil vom 20.05.2014 hat das LG Frankfurt (Oder) die Zulässigkeitsanforderungen an die Verwendung der Herkunftsangabe „Made in Germany“ konkretisiert und eine Irreführung sowie einen Markenrechtsverstoß für den Fall bejaht, dass derartig bezeichnete Produkte unabhängig von der jeweiligen Herkunft der Inhaltsstoffe im Ausland produziert werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Frankfurt (Oder).

Geographische Herkunftsangaben sind ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Eindruck hoher Verarbeitungsstandards zu erwecken und somit dem Verbraucher eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Insbesondere die Angabe „Made in Germany“ erfreut sich großer Werbewirksamkeit, da sie nach allgemeinem Verkehrsverständnis Rückschlüsse auf kontrollierte Produktionsbedingungen, hochwertige Materialien und eine lange Haltbarkeit zulässt.

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Preisangabepflicht gemäß PAngV auf der Autofachmesse IAA ?

Mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: 6 W 111/13) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Preisangabepflichten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internationalen Automesse IAA nicht gelten, weil dort der Anwendungsbereich der PAngV nicht eröffnet sei. Bei der Veranstaltung handle es sich primär um eine Fachmesse, deren Adressaten regelmäßig keine Letztverbraucher seien. Lesen Sie mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main:

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht bei Angeboten gegenüber Letztverbrauchern und bei preisbezogener Werbung bestimmte Pflichtinformationen vor, die aus Gründen des Verbraucherschutzes die Preisklarheit und Preiswahrheit fördern sollen. So ist grundsätzlich nicht nur der Verkaufspreis anzuführen, sondern auch stets auf dessen Zusammensetzung durch steuerrechtliche und sonstige Preisbestandteile hinzuweisen. Gleichzeitig bestimmt die Verordnung für bestimmte Warenkategorien gesonderte Angabepflichten und statuiert Vorgaben für die Preistransparenz im Fernabsatz und im stationären Handel.

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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus

Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. eBay selbst lässt auf seiner Informationsseite zur Grundpreisangabe verlauten, dass die Angabe des Grundpreises für bestimmte Warengruppen den aktuellen Bestimmungen der Preisangabenverordnung in Deutschland entspreche. Dem ist leider nicht so!

Wer sich auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung, wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

Derzeit werden wieder öfters fehlende Grundpreise abgemahnt, Händler auf der Verkaufsplattform eBay geraten ungewollt in die Gefahr einer Abmahnung, da die von eBay zur Verfügung gestellte automatische Berechung und Anzeige des Grundpreises nicht ausreichd ist. Die automatische Anzeige des von eBay zur Verfügung gestellten Grundpreisanzeige sieht exemplarisch wie folgt aus:

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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

Inhalt

  • Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
  • Frage: Was ist eine Einweggetränkeverpackung?
  • Frage: Was sind ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Was sind nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Bei welchen Getränken in nicht ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ist ein Pfand zwingend zu erheben?
  • Frage: Für welche Einweg-Getränkeverpackungen muss man kein Pfand zahlen?
  • Frage: Betrifft die Pfanderhebungspflicht auch Online-Händler?
  • Frage: Gilt die Pfanderhebungspflicht auch für Verpackungen, die ins Ausland gesendet werden?
  • Frage: Muss ein zu erhebendes Pfand beim Verkauf von Getränken in den Endpreis eingerechnet werden?
  • Frage: Unterliegen pfandpflichtige Einweggetränkepackungen einer Pfand-Kennzeichnungspflicht?

Die ganze FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Pfanderhebungspflicht  lesen […]

Aktuelle Fallbeispiele: Grundpreise im Abmahnfokus

Zunehmend werden fehlende oder falsche Grundpreisangaben in Online-Shops und auf Verkaufsplattformen abgemahnt, weil vielen Händlern das „Ob“ und „Wie“ der Darstellung nicht in vollem Umfang bekannt ist.

Aus aktuellem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei über besondere Fallbeispiele (Abdeckplanen, Ladungssicherungsnetze, Klebebänder, Luftpolsterfolie) für Grundpreisangaben, die momentan häufig abgemahnt werden.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Abmahnungen bei Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
    1. Klebeband bzw. Klebebandrollen
    2. Abdeckplanen
    3. Fangnetze und Ladungssicherungsnetze
    4. Luftpolsterfolie
  3. Fazit

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Gesetzesentwurf: Vereinfachung und Vereinheitlichung des britischen Verbraucherkaufrechts

Die britische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zu einem neuen Verbrauchergesetz (Consumer Rights Bill) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dieser Gesetzesentwurf steht neben dem britischen Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherschutzrechtlinie 2011/83:The Consumer Contracts Information, Cancellation and Additional Charges Regulations 2013 .

Der Gesetzesentwurf soll das bisher zersplitterte Verbraucherkaufrecht und Gewährleistungsrecht vereinfachen. Er soll insbesondere

die Standards klären, die der Verbrauchen beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung erwarten kann regeln, in welchen Fällen Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte nicht diesen Standards entsprechen klären, in welchen Fällen AGB als missbräuchlich zu bewerten sind.

Der Gesetzesentwurf soll im Übrigen die Rechtsbehelfe des Verbrauchers gegen unseriöse Händler sowie die Rechtsbehelfe kleinerer Betriebe gegen große Firmen wegen Wettbewerbsverletzungen verbessern.

Der Gesetzesentwurf wird zurzeit vom Oberhaus (House of Lords) behandelt, zum genauen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, s.: https://services.parliament.uk/bills/2014-15/consumerrights.html.

Die IT-Recht Kanzlei wird über das weitere Gesetzesverfahren berichten.

News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

Laut PM der Siftung ear ging das Gericht von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ aus, zu dem alles zähle, was zum persönlichen Lebensbereich von Privatpersonen gehöre. Unter diesen erweiterten Haushaltsbegriff fallen auch die oben genannten beleuchteten Schulranzen, Taschen und Rücksäcke.

Quelle: PM der Stiftung EAR

Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten.

Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

Vorab: Dieser Beitrag setzt sich nur mit den für den Versandhandel hauptsächlich maßgeblichen §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV  auseinander:

§ 3: Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte

§ 4: Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

Behandelt werden gerade nicht die in § 1 ChemVerbotsV  geregelten Vertriebsverbote.

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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere Vertragswerkstatt auf und setzte schließlich – erfolglos – in Bezug auf einige Mängel, darunter die Mängel an der Einparkhilfe, eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Die Beklagte teilte dem Kläger hierauf schriftlich mit, die Einparkhilfe funktioniere nach einem vorangegangenen Nachbesserungsversuch einwandfrei und entspreche dem Stand der Technik. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit seiner Klage begehrt er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, insgesamt 27.257,23 €.

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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Mit Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14, hat das LG Hamburg entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, wenn die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines so genannten Mouse-Overs angezeigt werden.

In dem vom LG Hamburg zu entscheidenden Fall wurde ein Online-Händler von einem Mitbewerber im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil bei dessen Angebots-Anzeigen beim Online-Dienst „Google Shopping“ neben dem Endpreis nicht die zusätzlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen wurden. Diese wurden bei den Google-Shopping-Anzeigen nur angezeigt, wenn man mit der Mouse über die zugehörige Produktabbildung fuhr.

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Irreführende Preiswerbung ? Gegenüberstellung mit „Apothekenverkaufspreis“ .

Die Werbung mit preislichen Gegenüberstellungen ist ein besonders wirksames Mittel, um Kunden durch das Suggerieren eines besonders günstigen Angebots in ihrem Kaufverhalten zu beeinflussen und mithin den Absatz zu fördern. Dabei unterliegen Preisangaben jedoch grundsätzlich strengen lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen und sind zumindest immer dann wettbewerbswidrig, wenn sie als Zuordnungsobjekt einer preislichen Gegenüberstellung auf dem freien Markt nicht angesetzt sind, sondern lediglich der Phantasie der Anbieter entspringen. Gleiches gilt dann, wenn gesetzlich festgelegte Preisangaben als anders deklarierte Referenz verwendet werden.

Mit Urteil vom 20.03.2014 (Az.: 6 U 237/12) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass die Werbung für Arzneimittel mit einer preislichen Gegenüberstellung zum per Gesetz verpflichtenden Abgabepreis der Pharmahersteller (AVP) dann irreführend im Sinne des §5 Abs. 1 Nr. 2 UWG  ist, wenn der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller.

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Haushaltsbacköfen: Neue Energieverbrauchskennzeichnung ab 2015

Mit Wirkung ab 2015 werden durch die Verordnung (EU) Nr. 65/2014 beim Inverkehrbringen und Verkauf die für andere energieverbrauchsrelevante Produkte bereits geltenden einheitlichen EU-Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten auch für Haushaltsbacköfen eingeführt.

In Form von FAQ hat die IT-Recht-Kanzlei die verschiedenen Regelungspunkte der neuen Verordnung herausgearbeitet und einen Ratgeber zur Umsetzung der Etikettierungspflichten von Lieferanten und der Kennzeichnungspflichten von Händlern erstellt.

VO 518/2014: Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung

Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Das Problem
  3. Etwaige Lösungsmöglichkeiten
    1. Leuchten mit festverbauten LEDs ohne Fassung für andere Leuchtmittel
    2. Leuchten mit festverbauten LEDs und Fassungen für andere Leuchtmittel
    3. Leuchten ohne festverbaute LEDs mit austauschbaren Leuchtmitteln im Lieferumfang
    4. Leuchten ohne festverbaute LEDs oder Leuchtmittel im Lieferumfang
  4. Umgehungsmöglichkeit
  5. Fazit

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EU-Verbraucherrechterichtlinie: Wegfall der besonderen Belehrungspflichten bei finanzierten Geschäften?

Die seit 13. Juni 2014 geltende gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Waren und Dienstleistungen enthält keinerlei Hinweise mehr auf sog. verbundene Geschäfte bzw. finanzierte Geschäfte. Hat die Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts somit zum Wegfall der Belehrungspflicht des Unternehmers über die Folgen des Widerrufs von sog. verbundenen Verträgen im Sinne des § 358 BGB  geführt? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die alte und die neue Rechtslage bei der Belehrungspflicht von Unternehmern im Rahmen von verbundenen Verträgen.

I. Keine Belehrungspflicht mehr bei verbundenen Verträgen?

Bei sog. „verbundenen Verträgen“ sah die bis einschließlich 12. Juni 2014 geltende Fassung des § 358 Absatz 5 BGB  (a. F.) vor, dass im Rahmen der Belehrung über das Widerrufsrecht (und über das damals noch geltende Rückgaberecht) sowohl beim Waren- bzw. Dienstleistungsvertrag als auch beim Verbraucherdarlehensvertrag auf die Rechtswirkungen des § 358 Absatz 1 BGB  und § 358 Absatz 2 BGB  hingewiesen wird. Entsprechende Klauseln sah deshalb auch die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung vor.

Im Zuge der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts ist § 358 Absatz 5 BGB  a. F. nun allerdings aufgehoben worden. Besteht also keine Pflicht mehr, auf die Folgen des Widerrufs eines der miteinander verbundenen Verträge hinzuweisen?

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Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV  genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

Produkt- und Preissuchmaschinen sollen Verbrauchern einen schnellen und einfachen Vergleich verschiedener produktbezogener Angebote im Internet ermöglichen und heben durch errechnete Rangfolgen die kostengünstigste Option für den geplanten Kauf hervor. Damit Anzeigen in den Suchmaschinen mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung des Gesamtpreises nicht verfälscht und damit hierarchisch besser eingestuft werden als tatsächlich geboten, gelten auch hier die allgemeinen gesetzlichen Preisinformationspflichten. Der BGH hatte in der Vergangenheit bereits geklärt gehabt, dass in Preissuchmaschinen die Versandkosten bereits anzugeben sind.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.