Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

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Kontaktformular

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Abmahnung BVH GmbH
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: “Testurteil sehr gut”
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Abmahnung Onlineshop: Energieeffizienzklasse
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Links der Woche: Apple & Samsung verlieren, ElsterOnline, Google Patente, Facebooks Lauf
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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts
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Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer
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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand
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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
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Links der Woche: SAP gebremst, Internet Werbung für Kinder, Neuer Erpressuns Trojaner
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Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
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AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen

Abmahnung BVH GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma BVH GmbH wegen angeblich irreführender Werbung mit dem CE-Zeichen und wegen fehlender Angaben zur Leistungsaufnahme vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Mundorf, Rechtsanwalt
  • Abmahner: BVH GmbH
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Werbung mit dem “CE-Zeichen”
    • angeblich fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 17.000 €

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender werbung mit einem Testergebnis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Aussage “Testurteil sehr gut”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: “Testurteil sehr gut”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testurteil vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Weerbung mit einem Testurteil ohne Angabe der Fundstelle desselben und ohne Angabe des Zeitpunkts des zugrundeliegenden Tests.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Onlineshop: Energieeffizienzklasse

Ein Online-Händler der LED Kerzen verkauft wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme
  • Werb ung mit dem CE-Zeichen

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Apple & Samsung verlieren, ElsterOnline, Google Patente, Facebooks Lauf

Heiß, heißer, Wochenende.

Davor gibt es aber natürlich noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 30  (22.07. – 26.07.2013):  

 

  • 😐 Marktforscher: Apple und Samsung verlieren Marktanteile, mehr…
  • 🙂 ElsterOnline: Nutzung ohne Java möglich, mehr…
  • 🙁 Stichtag 1. Februar 2014: SEPA-Umstellung für Überweisungen und Lastschriften drängt, mehr…
  • 😐 Axel Springer: Stößt Regionalzeitungen, Programm- und Frauenzeitschriften ab, mehr…
  • 😐 Patente: US-Wettbewerbsbehörde kommt Google entgegen, mehr…
  • 🙂 Analyse: Facebook hat einen Lauf, mehr…

Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich wegen angeblicher Beschränkung des Widerrufsrechtes vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich 
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufs beim Vertrieb von Pflanzenprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

  

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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Beschränkung des Widerrufsrechts abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts durch die Aussage: “Schnell verderbliche Ware ist von der Rücksendung ausgenommen”.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen.

Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

1. Die Preisangabenverordnung und das Unionsrecht
Die deutsche Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) ist häufig die Grundlage für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen. Grund hierfür sind die detailreichen Bestimmungen in Bezug auf die richtige Angabe von Preisen beim Angebot oder der Werbung von Waren und Dienstleistungen.

Seit dem 12. Juni 2013 ist die Beachtung der Preisangabenverordnung für Unternehmen noch schwieriger geworden, denn seit diesem Datum gilt ihr Wortlaut nicht mehr uneingeschränkt. Vielmehr wird die Preisangabenverordung aufgrund der Regelung des Artikel 3 Absatz 5 der…

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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unzureichenden Angaben im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
    • angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hood
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Ein Händler der über die Verkaufsplattform Hood Energiesparlampen verkauft wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  
  • Angabe der Leistungsaufnahme in Watt

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand

Der Online-Shop „Zalando“ wirbt derzeit auf seiner Startseite gut sichtbar mit der Aussage „KOSTENLOSER VERSAND & RÜCKVERSAND“.

 

 

Was vielen Verbrauchern als besonderer Service von „Zalando“ vorkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber teilweise als Selbstverständlichkeit. Dies wirft wiederum die Frage auf, ob die Werbung von „Zalando“ in dieser Form überhaupt zulässig ist.

Problematisch erweist sich die Werbung im Hinblick auf den kostenlosen Rückversand. Denn nach der derzeit gültigen Rechtslage in Deutschland ist der Unternehmer im Versandhandel grundsätzlich dazu verpflichtet, im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB, in dem es heißt: „Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“ Zwar darf der Unternehmer dem Verbraucher nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen, dies…

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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!

Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch” dargestellt wird.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der von der IT-Recht Kanzlei vertretenen Antragsstellerin. So handelt es sich bei einem Kinderzelt mit Bällebad um ein Aktivitätsspielzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 der 2.
GPSGV. Nach dieser Vorschrift ist Aktivitätsspielzeug „ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende Aktivitäten von Kindern bestimmt ist: Klettern, Springen, Schwingen, Rutschen, Schaukeln, Drehen, Kriechen oder Krabbeln oder eine Kombination dieser Tätigkeiten“.

Nach dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG sind insbesondere auch Planschbecken als Aktivitätsspielzeuge einzustufen (Ziffer 1.3.5, Seite 18 im PDF-Dokument).

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Links der Woche: SAP gebremst, Internet Werbung für Kinder, Neuer Erpressuns Trojaner

Summer in the City, dieser Sommer macht Freude.

Vor einem weiteren Sommerwochenende gibt es noch unsere Links der Woche.

  

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 29  (15.07. – 19.07.2013):  

 

  • 😐 SAP: Legt zu und wird von Schwäche in Asien gebremst, mehr…
  • 🙂 BGH: Verbietet Internet-Werbung für Kinder, mehr…
  • 😐 eBay: Spürt “Gegenwind in Europa und Südkorea”, mehr…
  • 🙁 Neuer Erpressungs-Trojaner: Dreht seine Runden, mehr…
  • 😐 Bericht: Google spricht mit Sendern über TV-Streamingdienst, mehr…
  • 😐 EU-Kommission: Verlangt von Google mehr Zugeständnisse, mehr…

Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen

Den Betreibern von gewerblich genutzten Internetplattformen kommt die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit etwaige Nutzer der Internetplattform ihrer Impressumspflicht auch tatsächlich nachkommen. Wie diese Vorkehrungen im Einzelnen ausgestaltet sein müssen, bleibt den Betreibern selbst überlassen. Lesen Sie mehr über das Urteil (vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12) des OLG Düsseldorf in unserem Artikel.

 

1. Der rechtliche Hintergrund – Impressumspflicht
Gemäß den Vorgaben des § 5 Telemediengesetztes (TMG) muss jeder Dienstanbieter, der über eine Website am gewerblichen Geschäftsverkehr teilnimmt, bestimmte Informationen über sein Unternehmen dem Verbraucher zugänglich machen. Dieses geschieht in der Praxis durch die Zurverfügungstellung eines sog. Firmenimpressums, das auf einem Internetauftritt leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Die jeweiligen Pflichtangaben im Impressum hängen von der Art des geschäftsmäßigen Diensteanbieters ab.

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AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen

Auch Einkaufsbedingungen sind so genannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB), nämlich für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Einkaufsbedingungen unterliegen daher der gesetzlichen AGB-Kontrolle. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305-310) legen Grenzen für das „Kleingedruckte“ fest. In seinem Urteil vom 05.10.2005 (VIII ZR 16/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) typische in Einkaufsbedingungen verwendete Klauseln nach AGB-Recht geprüft – und für größtenteils unwirksam befunden…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.