Schlagwort -Kosmetikverordnung

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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013
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Abmahnung Webshop: Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge
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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit
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eBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009
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Abmahnung Sammelstelle: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
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Abmahnung ebay: Lydenti, Michael Ochmann
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ebay Abmahnung: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
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Abmahnung ebay: Bleaching-Produkte (Wasserstoffperoxidgehalt)
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ebay Abmahnung: Bleaching-Produkte
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Abmahnung Firma Lydenti, Michael Ochmann
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
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Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.: Kosmetikverordnung

Die häufigsten Abmahngründe im September 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung
  2. Irreführende Werbung
  3. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. IP-Adresse
  7. Rohstoffkennzeichnung
  8. Kosmetikverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. EAR-Registrierung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Webshop: Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Der Webshop-Betreiber soll gegen die Kosmetikverordnung verstoßen haben.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Firmensitzes des Herstellers
  • fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • fehlende Angabe der Bestandteile
  • fehlende Angabe der Füllmenge

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel

Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. „EG-Kosmetik-Richtlinie“ (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden.

Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Kosmetikverordnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit eines kosmetischen Produktes

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

eBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009

Ab dem 11.07.2013 löst die EG-Verordnung Nr. 1223/2009 („EU-Kosmetikverordnung“) die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung vollständig ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von kosmetischen Mitteln. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang.

 

Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen eBook die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller, Importeure und Händler zukommenden Pflichten.

Abmahnung Sammelstelle: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.informiert. 

Herr Jürgens mahnt den Betreiber eines Online-Shops wegen angeblicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtangaben beim Vertrieb von Kosmetik-Artikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Verkaufs von Zahnaufhellungsprodukten an Verbraucher.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher  Verstöße gegen die KosmetikVÄndV vor.

 

 
Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Vertrieb von Bleaching-Produkten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich nicht erlaubter Vertrieb von Bleaching-Produkten mit Wasserstoffperoxidgehalt an Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

 

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ebay Abmahnung: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Onlinevertriebs von Bleachingprodukten an Endkunden.

 

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Abmahnung ebay: Bleaching-Produkte (Wasserstoffperoxidgehalt)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Vertriebs von Zahnbleichungsprodukten an Endverbraucher.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

ebay Abmahnung: Bleaching-Produkte

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten an Verbraucher.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Firma Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.

Begründet wird diese mit angeblich nicht erlaubtem Vertrieb von Bleaching Produkten.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich unzulässiger Verkauf von Bleaching Produkten („White Smile Tooth Witheniong System) an Verbraucher, die mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung durch den nicht erlaubten Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten 

 

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Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.: Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangaben gemäß §5 Abs. 1 deutsche Kosmetikverordnung beim Vertrieb von Kosmetik-Artikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.