Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma City Ring Handels KG, wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Günther H. Birk

Abmahner: City Ring Handels KG
Begründung:

angeblich fehlerhafte AGB
angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
angeblich fehlerhaftes Impressum

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop/Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 15.000 € weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

AGB
Widerrufsbelehrung
Impressum

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden.

So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall hat die Beklagte Fahrzeuge im Internet angeboten und dabei keine Angaben zur Handelsregisternummer und zu ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend: “USt-IdNr.”) im Impressum gemacht. Infolgedessen wurde sie von der Klägerin abgemahnt und später auf Unterlassung verklagt.

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Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts eine eigene Anbieterkennung vorhalten müssen, wenn die Nutzer diese Accounts nicht nur rein privat nutzen.

Daraus ergibt sich für alle geschäftlich genutzten „Social Media“-Kanäle eine eigene Impressumspflicht. Davon sind unserer Auffassung nach, nicht nur Facebook-Accounts, sondern auch YouTube-Channels, MySpace-Seiten und Twitter-Accounts betroffen.

Was war passiert?

In der Entscheidung ging es um eine Abmahnung wegen fehlender Impressumsangabe auf einer geschäftlich genutzten Facebook-Seite. Auf dieser Facebook-Seite hatte die Antragsgegnerin lediglich ihre Firmenanschrift und ihre Telefonnummer angegeben. Unter dem Punkt „Info“ auf der Facebook-Seite war ein Link auf die eigene Webseite der Antragsgegnerin enthalten, auf der man zum Impressum der Antragsstellerin gelangte.

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Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblich fehlerhaften Impressum.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Schulenbeck & Schenk

Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhaftes Impressum

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €

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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlerhaftes Impressum

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart aktuell Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

Verwendung eines fehlerhaften Impressums

fehlende Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay

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Telefon: 089 / 130 1433-0
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E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Wettbewerbszentrale Stuttgart aktuell Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

Verwendung eines fehlerhaften Impressums

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe der Gewerblichkeit
fehlendes Impressum
fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Mai 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.

Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele”  darstellen und worauf z.B. bei Werbeaussagen und Preisangaben zu achten ist.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Markenrechtsverletzung
5. Widerrufsrecht
6. fehlende Grundpreisangabe
7. Impressum
8. Vertragsschluss
9. Gewährleistungsrecht
10. Garantieangaben

 

Neu in den Top Ten Abmahngründen des Monats sind Markenrechtsverletzungen vor allem auf der Handelsplattform eBay. Wenn Sie also mit Marken werben, stellen Sie sicher, da´sie dies auch dürfen.

Anmerkung:

Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Hier hat sich in der Reihenfolge gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergeben. eBay ist und bleibt weiterhin das häufigste “Angriffsziel” für Abmahnungen.

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Boris Zeller wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kreuzkamp & Partner – Rechtsanwälte

Abmahner: Boris Zeller
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten
angeblich fehlerhafte Angaben zum Vertragsschluss
angeblich fehlerhafte Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlerhaftes/unvollständiges Impressum

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro

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Man sollte ja davon ausgehen, dass es sich mittlerweile herumgesprochen hat: Kommerzielle Websites sind mit einem Impressum auszustatten. Ein Unternehmen, das im letzten Jahr ohne Impressum ertappt wurde, war um Ausreden nicht verlegen; die fehlenden Angaben seien ja noch eingepflegt worden, vorher sei man für den Internetauftritt überhaupt nicht verantwortlich gewesen (sondern ein auf der Website nicht genanntes Partnerunternehmen in den USA), und überhaupt sei auf der streitgegenständlichen Homepage bloße Werbung enthalten, also liege schon gar kein impressumspflichtiger Teledienst vor. Diese Verteidigung war leider – erfolglos.

Das LG Hamburg bestätigte die vorher gegen das Unternehmen ergangene einstweilige Verfügung (Urt. v. 19.10.2010, Az. 327 O 332/10), da keine einzige dieser Einlassungen auch nur im Entferntesten zur Verteidigung geeignet war.

Soweit das Impressum nachträglich eingepflegt wurde, war man schlichtweg zu spät dran, da das Impressum gem. § 5 Abs. 1 TMG „ständig“ – also von Anfang an – zur Verfügung zu stehen hat. Das War zum Zeitpunkt der einstweiligen Verfügung jedoch nicht der Fall:

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Oliver Steffens wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit mehreren angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kühne Rechtsanwälte

Abmahner: Oliver Steffens
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Gewerblichkeit
angeblich fehlendes Impressum
angeblich fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
angeblich fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe der Gewerblichkeit
fehlendes Impressum
fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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