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Verbot der Tierfettverfütterung an Wiederkäuer verstößt nicht gegen Europäisches Recht
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Textilhandel: Werbung für „Originalware“ wettbewerbswidrig ?
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Gewerblicher Klimaschutz? Verbraucherzentrale vs. Raumklimageräte
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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht
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Werbung mit Newslettern: 500,- Euro Vertragsstrafenzahlung für eine Spam-Sendung
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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge
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Zulässigkeit von Email-Werbung bei vermutetem Interesse des Empfängers?
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Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung
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Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
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BLOG „E-Mails sicher archivieren“ in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei
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Ersatzpflicht für verlorene oder zerstörte Tickets? Ein klares „Nein“ vom OLG München
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Leitfaden zur Werbung mit Newslettern
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Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei
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Diebstahl der Ware auf dem Transportweg kann Händler von der Leistungspflicht entbinden
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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung

Verbot der Tierfettverfütterung an Wiederkäuer verstößt nicht gegen Europäisches Recht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich entschieden, dass das im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) normierte Verbot, Mischfuttermittel mit tierischen Fetten an Wiederkäuer zu verfüttern, mit Unionsrecht vereinbar ist.

Die Klägerin ist Importeurin von Mischfuttermitteln, die von Schwesterfirmen in Frankreich und in den Niederlanden hergestellt werden; sie betreibt damit eine Kälbermast. Sie beabsichtigt, an die Kälber Mischfuttermittel zu verfüttern, die tierische Fette (Rindertalg, Schweineschmalz u.ä.) enthalten. Als der Beklagte dies für unzulässig erachtete, hat die Klägerin Klage erhoben und die Feststellung begehrt, dass sie berechtigt sei, die in den Niederlanden oder Frankreich hergestellten und tierische Fette enthaltenden Mischfuttermittel für die Verfütterung an Kälber im Kreis Warendorf zu verwenden. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

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Textilhandel: Werbung für „Originalware“ wettbewerbswidrig ?

Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist ein kritisches Thema: Normalerweise ist es wettbewerbsrechtlich verboten, selbstverständliche und allgemein übliche Wareneigenschaften besonders zu betonen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Verbraucher eine Ware wegen einer vermeintlich besonderen Eigenschaft gegenüber Konkurrenzprodukten bevorzugt.

Dass es von dieser Regel eine Ausnahme gibt, zeigt ein aktueller Beschluss des OLG Hamm (20.12.2010, Az. I-4 W 121/10).

Ein Textilhändler hatte seine Ware als „Originale“ beworben – dies führte zu dem Vorwurf, er werbe mit Selbstverständlichkeiten, da ja jeder Textilhändler Originalware zu liefern bzw. Imitate in Werbung und Verkauf als solche zu kennzeichnen habe.

Nach Ansicht der Richter des OLG Hamm scheidet eine Irreführung hier jedoch aus, da der Verbraucher in diesem speziellen Fall ohne Weiteres erkennen kann, dass es sich bei Werbung für „Originalware“ um eine Selbstverständlichkeit handelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10; mit weiteren Nachweisen):

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Gewerblicher Klimaschutz? Verbraucherzentrale vs. Raumklimageräte

 Klimaschutz ist in aller Munde, und auch das Mikroklima des heimischen Wohnzimmers wird immer öfter mit einer Klimaanlage vor den raumklimaschädlichen Einflüssen des Sommers verteidigt.

Da das globale Klima trotzdem ein Thema bleibt, werden einzelne Geräte im Internet gerne als „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ angepriesen. Hiergegen gehen derzeit Verbraucherschutzorganisationen mit einer Reihe von Abmahnungen gegen Onlinehändler vor.

Das grundsätzliche Argument: Diese Geräte mögen raumklimafreundlich sein, sind aber definitiv nicht klimafreundlich oder gar „ökologisch“. Zum Einen verbrauchen sie im Betrieb große Mengen an Energie, zum anderen enthalten sie oftmals klimaschädliche Chemikalien.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über den Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren.

Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

Liefertermin der Ware wird Pflichtinformation

Derzeit ergibt sich die Informationspflicht zur Information über die Lieferzeit aus der geltenden Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB.

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Werbung mit Newslettern: 500,- Euro Vertragsstrafenzahlung für eine Spam-Sendung

Das OLG Köln hatte in der Berufungsinstanz geurteilt (Urteil vom 01.06.2011, Az.: 6 U 4/11), dass im Falle des Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro ausreichend sei und eine angemessene Summe darstelle, um den immateriellen Schaden, welcher dem Kunden aufgrund der unerwünschten Werbe-E-Mail entstanden sei, auszugleichen.

Eine Versicherung belästigte die spätere Klägerin mit einem unerbetenen Werbeanruf, woraufhin die Klägerin die Versicherung abmahnte. Die Versicherung gab sodann eine sehr weit formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nebst dem Versprechen der Zahlung einer im billigen Ermessen der Klägerin stehenden Vertragsstrafe ab, wobei die Angemessenheit gerichtlich überprüft werden konnte (sog. Hamburger Brauch-Klausel).

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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird.

Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

Problemlage

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen immer öfter Kochmesser mit Keramikklinge, die insbesondere in Asien produziert in hierzulande über das Internet vertrieben werden. Beworben werden diese Messer meistens mit bestimmten Vorzügen gegenüber traditionellen Stahlmessern, etwa der Schärfe oder der Glätte der Klinge (vgl. auch unseren Artikel vom 02.11.2010), Mehr erfahren

Zulässigkeit von Email-Werbung bei vermutetem Interesse des Empfängers?

Die IT-Recht Kanzlei erreichte die Frage, ob der Versand von Email-Werbung zulässig sei, wenn ein Interesse des Empfängers an dem Werbeinhalt vermutet werden könne.

Konkret bezog sich die Frage auf folgende Situation:

Eine Kosmetikerin ist auf einer Suchseite im Netz eingetragen und bekundet somit ihr Interesse an solchen Angeboten. Könnte die Kosmetikerin (…) per Mail angeschrieben werden um ihr eine ähnliche Seite anzupreisen?“

Das angesprochene Problem betrifft die Frage nach den Anforderungen an eine zulässige Email-Werbung. Seit der Neufassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG kommt es hierbei nicht mehr auf das Interesse, sondern auf die Einwilligung des Adressaten an. Die alte Rechtslage (z.B. noch BGH-Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 81/01) ließ eine Email-Werbung – gegenüber Gewerbetreibenden – zu, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden konnte.

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Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung

Eine Unternehmensseite bei Facebook kommt in den meisten Fällen nicht ohne die Nutzung fremder Inhalte aus. Bilder aus dem Netz werden zur Veranschaulichung von Beiträgen und zur graphischen Untermalung eingesetzt, Hyperlinks weisen den Weg zu interessanten externen Seiten und Nutzer haben die Möglichkeit, Posts auf der Pinnwand der Seite zu hinterlassen.

Doch Vorsicht: Für die Facebook-Seite gilt wie für normale Internetseiten auch, dass bei der Verwendung von fremden Inhalten auch fremde Rechte, zuvorderst Urheberrechte, beachtet werden müssen. Zudem stellen sich die üblichen, im Zusammenhang mit Links und user-generated Content auftretenden Haftungsfragen.
Dieser Beitrag soll die wichtigsten Problemkreise in aller Kürze aufzeigen und auf die  facebookspezifischen Besonderheiten hinweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite bestehen, Mehr erfahren

Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Der Bundesrat hat sich gegen einige Regelungen im Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (17/6276) ausgesprochen. Der Entwurf setzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (EG-Nr. 765/2008) in deutsches Recht um.

In seiner Stellungnahme, die nun als Unterrichtung (17/6852) vorliegt, bemängelt die Länderkammer, dass die verpflichtende Marktüberwachung auch für Bauprodukte gelten soll, die nach nationalen technischen Regeln hergestellt wurden. Dies werde aber von der EU gar nicht verlangt und sei deshalb abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung verteidigte in ihrer Gegenäußerung die umfangreiche Marktüberwachung als nötig im Interesse eines effektiven Systems der Produktsicherheit.

Allgemeine Informationen zum aktuellen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erhalten Sie hier.

BLOG „E-Mails sicher archivieren“ in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei

In Zusammenarbeit mit der IT-Recht-Kanzlei München hat die Merkl IT GmbH einen Internet-Blog zum Thema E-Mail-Archivierung veröffentlicht.

Bereits seit dem 29.4. erhalten Besucher unter der Internetadresse www.sichere-email-archivierung.de wertvolle Hinweise zum effizienten und gesetzeskonformen Einsatz einer Archivierungslösung.

Die Autoren des Blogs, Patrick Prestel (IT-Recht-Kanzlei) und Maximilian Merkl (Geschäftsführer Merkl IT GmbH) informieren in regelmäßigen Abständen über juristische und technische Änderungen und Möglichkeiten zur Einführung einer geeigneten Archivierungslösung. Außerdem werden Verfahren zum Betrieb von Archiven auf lokalen Mail-Servern oder auch zur Auslagerung dieser Dienste an Merkl IT vorgestellt, Mehr erfahren

Ersatzpflicht für verlorene oder zerstörte Tickets? Ein klares „Nein“ vom OLG München

Hat ein Online-Tickethändler die Pflicht, verlorengegangene oder zerstörte Tickets zu ersetzen? Nein, dachte sich ein Tickethändler und nahm einen entsprechenden Passus in seine AGB auf. Das OLG München gab ihm in einem aktuellen Urteil Recht (09.06.2011, Az. 29 U 635/11).

In dem Verfahren ging es letztlich um die Rechtmäßigkeit der folgenden Klausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlinehändlers:

Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

Nach Ansicht des OLG München ist dieser Passus nicht zu beanstanden, da er nicht von der vorgesehenen gesetzlichen Regelung abweicht. Solange Tickets nicht personalisiert sind, stellen sie sogenannte Inhaberpapiere (vgl. § 807 BGB) dar. Bei solchen Eintrittskarten ist der Aussteller zur Leistungserbringung nur an den Karteninhaber und nur gegen deren Aushändigung verpflichtet; anders ausgedrückt: Wer eine Karte hat, kommt rein (egal ob er sie gekauft, geklaut, geerbt, ersteigert oder sonstwie erworben hat), und wer keine Karte hat, kommt nicht rein (egal ob er jemals eine gekauft hat oder nicht), Mehr erfahren

Leitfaden zur Werbung mit Newslettern

Da sich Händler und Privatpersonen immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter Email-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll der aktuelle Leitfaden der IT-Recht Kanzlei wichtige wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen an eine zulässige Email-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. die Produktempfehlung mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen.

Dass mit diesem Thema nicht sorglos umzugehen ist, machen die im Anschluss dargestellten Rechtsfolgen bei einem Verstoß und die zu erwartenden Streitwerte deutlich.

Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf, Mehr erfahren

Diebstahl der Ware auf dem Transportweg kann Händler von der Leistungspflicht entbinden

Trotz der Sondervorschriften zum Verbrauchsgüterkauf ist ein Händler nicht unbedingt zur erneuten Leistung verpflichtet, wenn die von ihm an einen Verbraucher übersandten Wertsachen während des Transports von einem unbekannten Dritten gestohlen werden. So entschied das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil, in dem es um die Nachlieferung gestohlener Goldmünzen ging (OLG Hamm, Urt. v. 24.05.2011, Az. I-2 U 177/10).
Durch die Auswahl und Versendung der konkreten Münzen an den Verbraucher habe der Händler das seinerseits erforderliche getan, um den Vertrag mit dem Verbraucher zu erfüllen; da es sich bei den Goldmünzen um eine Gattungsschuld handelt, sei die Ware ausreichend konkretisiert worden.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung

Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Änderungen, die durch die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bedingt sind, bietet es sich an, zuerst in das Thema der EU-Verbraucherrechterichtlinie einzuführen und die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers näher zu erläutern. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie sodann in den nachfolgenden Teilen der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei.

A. Einleitung

Nach fast drei Jahren der Diskussion auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament am 23.06.2011 den Entwurf der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher in geänderter Fassung angenommen. Den verabschiedeten Text der Verbraucherrechterichtlinie finden Sie hier.

Nach der noch erforderlichen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union, die als bloße Formsache gilt, und der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die in der Richtlinie getroffenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Der Ablauf der Umsetzungsfrist wird damit voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2013 liegen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.